Hallo,
zu was wäre Person X in der folgenden Situation verpflichtet?
X hat bei einem Gewinnspiel teilgenommen und gewonnen, der Gewinn wurde vom Hersteller Y an X gesendet. Einige Monate später erhält X einen erneuten Gewinn von Y zugesandt, ohne jedoch erneut an einem Gewinnspiel (wiedeholt sich wöchentlich) teilgenommen zu haben.
Hi,
da X nichts bestellt hat sollte er/sie die Annahme verweigern.
Gruss
K
und wenn X das Paket schon angenommen hat?
Spielt doch keine Rolle. Auch dann könnte man es noch zurückschicken oder wegen der Kosten vorher mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen und fragen, wie man sich verhalten soll.
Käme auch auf den Wert der Sache an.
Rücksendung und Handling in der Firma kann teurer sein als Wert.
Lies mal hier :
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-t…
Da man m.E… mit der versendenden Firma noch nie etwas direkt zu tun hatte (die schickte ja im Auftrag eines anderen) muss man m. E. gar nichts tun.
Kann die Ware behalten.
MfG
duck313
Guten Tag Marcel,
ich hatte mal vor einigen Jahen einen vergleichbaren Fall.
Ich hatte das Paket angenommen und geöffnet, um dann festzustellen, dass der Inhalt nicht bestellt war.
Also habe ich das Paket wieder geschlossen und zur Post gebracht mit dem Hinweis: „Annahme verweigert“.
Auf der Poststelle hat man zwar ein wenig gemault, das gehe „eigentlich“ nicht, es daber dann doch angenommen.
Ich habe in dieser Sache nie wieder etwas gehört.
Gruß Walter B
Moin,
zu was wäre Person X in der folgenden Situation verpflichtet?
zu nichts, wenn er Privatperson ist
http://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_%…
speziell
http://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_%…
Der Verbraucher wird zwar nicht Eigentümer, kann jedoch nach herrschender Meinung die Sachen beliebig gebrauchen, verbrauchen oder entsorgen, es trifft ihn auch keine Aufbewahrungspflicht. Auch bei vorsätzlicher Zerstörung der Sache ist der Empfänger nicht strafbar (strittig). Obwohl der Unternehmer rechtlich gesehen Eigentümer der zugesendeten Ware bleibt, ist ein Herausgabeanspruch des Unternehmers gegen den Verbraucher von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Veräußert der Empfänger die Waren aber an einen Dritten, der von den Umständen Kenntnis hat, wird dieser hingegen herausgabepflichtig (§ 932 Abs. 2 BGB, § 985 BGB).
Gandalf
da X nichts bestellt hat sollte er/sie die Annahme verweigern.
warum genau?
er könnte das paket doch auch einfach behalten und sich drüber freuen, meinst du nicht?
Klar „könnte“ er. Ich habe ihm doch nur eine weitere Option aufgezeigt.
Klar „könnte“ er. Ich habe ihm doch nur eine weitere Option
aufgezeigt.
sage ich auch immer, wenn ich unsinn erzählt habe.
du hast nichts ‚aufgezeigt‘, du hast empfohlen. ohne begründung. und auch nicht wirklich sinnbehaftet, denn die frage taucht ja erst dann auf, wenn ein ‚nicht annehmen‘ gar nicht mehr möglich ist.
du hast nichts ‚aufgezeigt‘, du hast empfohlen. ohne begründung. und auch nicht wirklich sinnbehaftet, denn die frage taucht ja erst dann auf, wenn ein ‚nicht annehmen‘ gar nicht mehr möglich ist.
Wer erzählt denn hier Unsinn? Die Frage lautete:
(…) Einige Monate später erhält X einen erneuten Gewinn von Y zugesandt, ohne jedoch erneut an einem Gewinnspiel (wiedeholt sich wöchentlich) teilgenommen zu haben.
Wenn einem ein Paket „zugesandt“ wird, dann erfordert die Annahme von selbigem eine Handlung. Man bekommt nicht einfach ein Paket vor die Tür gelegt welches dann als „zugestellt“ gilt.
Was ist nun also Dein Problem mit meiner Aussage auf obigen Sachverhalt dass man die Annahme verweigern sollte? Dass der UP das Paket schon angenommen hat, hat er doch erst nach meiner Antwort gesagt. Da kann ich dann auch nix für.
Wer erzählt denn hier Unsinn?
tja, wer könnte das sein?
Wenn einem ein Paket „zugesandt“ wird, dann erfordert die
Annahme von selbigem eine Handlung.
genau. und zwar eine sofortige. erst noch die antworten in einem forum abzuwarten kann man dem boten wohl kaum zumuten.
ergo: die sache ist schon gelaufen und ein ‚annahme verweigert‘ gar nicht mehr möglich.
du hast übrigens immer noch nicht begründet, warum genau man die annahme verweigern sollte. immerhin verzichtet man dadurch ja auf einen vorteil - was also wiegt bei der verweigerung diesen verzicht auf?
irgendwie scheint die antwort auf die frage ganz oben immer offensichtlicher zu werden.
Warum muss ich begründen weshalb ich die Annahme für etwas was ich nicht bestellt habe verweigern würde? Das ist juristisch einwandfrei (weil es hier ja um die rechtliche Betrachtung geht) und gut is.
Wenn Dir langweilig ist dann mach einen Spaziergang aber nerv hier nicht rum.
over and out
Warum muss ich begründen weshalb ich die Annahme für etwas was
ich nicht bestellt habe verweigern würde?
weil hier nicht das brett ‚plauderei‘ ist.
Das ist juristisch
einwandfrei (weil es hier ja um die rechtliche Betrachtung
geht) und gut is.
juristisch einwandfrei ist es auch, rechnungen nicht zu bezahlen und sich stattdessen pfänden zu lassen. ist das dann ein hilfreicher rat, genau so zu verfahren?
btw., eine juristische begründung hast du leider immer noch nicht geliefert. nun - es ist offensichtlich, warum…
Wenn Dir langweilig ist dann mach einen Spaziergang aber nerv
hier nicht rum.
wenn du keine ahnung hast ist das nicht schlimm. solange du dann einfach die finger still hältst statt wenig hilfreiche empfehlungen zu erteilen und später zu behaupten, das wäre ja nur ein vorschlag gewesen.