Hallo,
Ach so, darf die DHL die Pakete gar nicht beim Nachbarn
abgeben?
wenn ich einen Paketdienst beauftrage ein Paket zu Herrn X zu transportieren, kann dieser selbstverständlich nicht das Paket zu Herrn Y, Herrn Z oder sonstwem bringen.
So eine schriftliche Bevollmächtigung hat doch sowieso
niemand, insofern würde ich ‚Nachbarn mit Bevollmächtigung‘
vernachlässigen.
Schon mal etwas davon gehört, dass Bevollmächtigungen auch mündlich oder auch konkludent erfolgen können?
Und darf der Nachbar das Paket einfach irgendwo hinstellen,
wenn er nicht bevollmächtigt wurde?
Selbstverständlich nicht. Hat ja auch niemand behauptet.
Ich hätte gedacht, wenn er das Paket annimmt, dann
verpflichtet er sich auch, es dem Empfänger zukommen zu
lassen.
Er hat selbstverständlich entsprechende Sorgfaltspflichten.
Der entscheidende Punkt ist doch:
War der Nachbar bevollmächtigt zum Empfang?
Ja? Dann ist der Paketdienst aus der Verantwortung und es entsteht ggf. ein Anspruch des Empfängers gegen den Nachbarn.
Nein? Dann wurde die Sendung nicht ordnungsgemäß zugestellt und der Paketdienst ist in der Haftung.
Bevor das nicht geklärt ist, ist alles reinn Spekulation.
Gruß
S.J.