Paket im Hausflur getohlen was jetzt?

Hallo,

Ach so, darf die DHL die Pakete gar nicht beim Nachbarn
abgeben?

wenn ich einen Paketdienst beauftrage ein Paket zu Herrn X zu transportieren, kann dieser selbstverständlich nicht das Paket zu Herrn Y, Herrn Z oder sonstwem bringen.

So eine schriftliche Bevollmächtigung hat doch sowieso
niemand, insofern würde ich ‚Nachbarn mit Bevollmächtigung‘
vernachlässigen.

Schon mal etwas davon gehört, dass Bevollmächtigungen auch mündlich oder auch konkludent erfolgen können?

Und darf der Nachbar das Paket einfach irgendwo hinstellen,
wenn er nicht bevollmächtigt wurde?

Selbstverständlich nicht. Hat ja auch niemand behauptet.

Ich hätte gedacht, wenn er das Paket annimmt, dann
verpflichtet er sich auch, es dem Empfänger zukommen zu
lassen.

Er hat selbstverständlich entsprechende Sorgfaltspflichten.

Der entscheidende Punkt ist doch:

War der Nachbar bevollmächtigt zum Empfang?

Ja? Dann ist der Paketdienst aus der Verantwortung und es entsteht ggf. ein Anspruch des Empfängers gegen den Nachbarn.

Nein? Dann wurde die Sendung nicht ordnungsgemäß zugestellt und der Paketdienst ist in der Haftung.

Bevor das nicht geklärt ist, ist alles reinn Spekulation.

Gruß

S.J.

AGB: Zusteller darf beim Nachbarn abgeben
Hallo

wenn ich einen Paketdienst beauftrage ein Paket zu Herrn X zu transportieren, kann dieser selbstverständlich nicht das Paket zu Herrn Y, Herrn Z oder sonstwem bringen.

In den AGB von der DHL steht aber Folgendes:

„Ist der Empfänger bei der Paketzustellung nicht zu Hause, händigt DHL die Sendung … usw. Ferner dürfen DHL Pakete an so genannte Ersatzempfänger ausliefert werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten oder andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind.“

Also, dass das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde, war anscheinend korrekt.

Schon mal etwas davon gehört, dass Bevollmächtigungen auch mündlich oder auch konkludent erfolgen können?

Ja sicher, aber das ist doch nicht praktikabel. Entweder merkt sich der Paketbote die Bevollmächtigten von weiß ich wie viel tausend Leuten, oder der Empfänger sagt es ihm, aber dann ist er ja da und kann das Paket auch selber annehmen.

Viele Grüße

Hallo,

In den AGB von der DHL steht aber Folgendes:

„Ist der Empfänger bei der Paketzustellung nicht zu Hause,
händigt DHL die Sendung … usw. Ferner dürfen DHL Pakete an
so genannte Ersatzempfänger ausliefert werden. Ersatzempfänger
sind Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten oder andere,
in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen
Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach
angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen
berechtigt sind.

Also, dass das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde, war
anscheinend korrekt.

das ist aber eine sehr großzügige Auslegung der AGB. Beim direkten Nachbarn nebenan könnte man davon vielleicht ausgehen, nicht aber wenn der Erdgeschoss-Mieter eines 100 Parteien Hauses die Sendung von jemandem im 13ten Stock entgegen nimmt.

Darüber hinaus wäre das dann trotzdem zunächst nicht das Problem des Empfängers, sondern des Absenders. Ganz im Gegensatz dazu, wenn der Nachbar bevollmächtigt wurde.

Schon mal etwas davon gehört, dass Bevollmächtigungen auch mündlich oder auch konkludent erfolgen können?

Ja sicher, aber das ist doch nicht praktikabel. Entweder merkt
sich der Paketbote die Bevollmächtigten von weiß ich wie viel
tausend Leuten, oder der Empfänger sagt es ihm, aber dann ist
er ja da und kann das Paket auch selber annehmen.

Naja. Mich hat der Zusteller mal gefragt, ob es okay sei, dass die Firma unter mir Pakete für mich annimmt und seitdem wird das so praktiziert. Der Zusteller kann die Sendung aber nicht irgendeinem Nachbarn in die Hand drücken und dann argumentieren, dass bei diesem „den Umständen nach angenommen werden kann, dass er zur Annahme der Sendungen berechtigt ist“. Das ist eben kein Freifahrtschein um die Sendung irgendwo loszuwerden sondern muss im Einzelfall abgewogen und auch schlüssig begründet werden. Im Zweifelsfall ist diese Frage nämlich zu verneinen.

Wie die Realität jedoch zeigt, kümmern sich die Zusteller oft nicht um diese Abwägung sondern sind froh, wenn sie die Sendung loswerden.

Gruß

S.J.