Hallo,
mein Nachbar hat für mich ein Paket angenommen, es vor meine Tür gestellt und jetzt ist es gestohlen worden .Was mache ich denn jetzt? Habe das Paket im vorraus bezahlt.
Hallo,
mein Nachbar hat für mich ein Paket angenommen, es vor meine
Tür gestellt und jetzt ist es gestohlen worden .Was mache ich
denn jetzt? Habe das Paket im vorraus bezahlt.
Wenn ein Nachbar die Sendung annimmt, ist der eigentlich für die Sicherheit der Sendung verantwortlich. So einen Fall hatte ich selbst mal.
Je nach Warenwert fragt sich jetzt, inwieweit du das nachbarschaftliche Verhältnis belasten kannst und willst und fordern, dass der Nachbar den Schaden trägt.
Eine evtl. Haftpflichtversicherung des Nachbarn wäre wohl leider nur für Zerstörung zuständig, nicht für Schwund.
Ganz definitiv solltest du dem Nachbarn erklären, was vorgefallen ist (einmal und nie wieder), wenn der Nachbar nett und verantwortlich ist, schlägt er vielleicht sogar von sich aus vor den Schaden zu übernehmen.
Vielleicht solltest du auch bei der Polizei einen Diebstahl anzeigen.
Stephanie
Hi,
in einem Hochhaus wo ich eine Weile das „Vergnügen“ hatte zu wohnen ist das oft passiert.
Meistens lagen die Pakete ausgepackt im Keller oder obersten Stockwerk im Treppenhaus rum.
Viel Glück
Nick
Grundsätzlich ist die Sache für den Zustelldienst erstmal erledigt.
Heißt soviel wie: Zustellung gegen reine Quittung…
umgangssprachlich: wir haben eine Unterschrift deines Nachbarn, dann soll der dafür haften, wenn eres vor die Tür legt…
lg
Hallo,
mein Nachbar hat für mich ein Paket angenommen, es vor meine
Tür gestellt und jetzt ist es gestohlen worden .Was mache ich
denn jetzt? Habe das Paket im vorraus bezahlt.
Zuerst checken, ob der Nachbar tatsächlich gegengezeichnet hat. Ausdruck von DPD, GLS, HERMES oder DHL besorgen.
Dann den Nachbarn damit konfrontieren
Die Rechtslage ist klar. Er haftet.
Kleiner Tipp: eine Packstation ist eine feine Sache, wenn man nicht regelmäßig zu Hause ist.
Gruß
Diemo
Guten Tag,
natürlich ist die Rechtslage nicht klar. Deswegen kommt diese Problematik immer wieder auf.
Zunächst ist es wichtig zu wissen, zwischen welchen Personen der Versand/ Kaufvertrag besteht.
Handelt es sich um einen Versand zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson, so haftet der Versender solange bis der Empfänger die Ware vollständig und in ordnugsgemäßen Zustand in den Händen hält.
Anders verhält es sich, wenn es sich um zwei Privatpersonen handelt. Der Versender muss die Ware lediglich dem Transportunternehmer übergeben. Von da an sind eventuelle Schäden/ Verluste das Problem des Empfängers. Es empfiehlt sich ein versichterter Versand.
Wird ein Paket beim Nachbarn abgegeben, bestehen grundsätzliche keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Nachbarn - zwischen diesen beiden Parteien besteht kein Vertragsverhältnis! Hier muss somit der Nachweis erbracht werden, ob der Nachbar fahrlässig mit der Sendung umgegangen ist im Fall der Beschädigung / des Verlusts. Selbst dies ist nicht grundsätzlich klar und müsste gesondert festgestellt werden.
Zunächst wäre es interessant zu erfahren, wo der Transportunternehmer angibt das Paket abgegeben zu haben und daraufhin den „Empfänger“ damit zu konfrontieren.
Schönen Gruß
Geschäftsführung ohne Auftrag § 677 BGB
Hallo,
Handelt es sich um einen Versand zwischen einem Unternehmen
und einer Privatperson, so haftet der Versender solange bis
der Empfänger die Ware vollständig und in ordnugsgemäßen
Zustand in den Händen hält.
Das ist nicht richtig und man kann das so auch nicht stehen lassen.
Anders verhält es sich, wenn es sich um zwei Privatpersonen
handelt. Der Versender muss die Ware lediglich dem
Transportunternehmer übergeben. Von da an sind eventuelle
Schäden/ Verluste das Problem des Empfängers. Es empfiehlt
sich ein versichterter Versand.
Ein versicherter Versand bringt natürlich gar nichts, wenn die Sendung nach Annahme unbeaufsichtigt irgendwo hingestellt und dort gestohlen wird.
Wird ein Paket beim Nachbarn abgegeben, bestehen
grundsätzliche keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem
Nachbarn - zwischen diesen beiden Parteien besteht kein
Vertragsverhältnis!
Spontan kommt mir da § 677 BGB in den Sinn. Schon mal davon gehört?
Gruß
S.J.
So einfach ist es nicht
Grundsätzlich ist die Sache für den Zustelldienst erstmal
erledigt.Heißt soviel wie: Zustellung gegen reine Quittung…
umgangssprachlich: wir haben eine Unterschrift deines
Nachbarn, dann soll der dafür haften, wenn eres vor die Tür
legt…
Nun ja. Der Versender wird den Paketdienst aber beauftragt haben, das Paket bei Max Mustermann zuzustellen und nicht bei irgend jemandem, der zufällig irgendwo in der Nähe wohnt. Insofern ist der Paketdienst eben nicht grundsätzlich aus der Haftung, wenn er das Paket sonstwo gegen Quittung zustellt.
Zwar haben einige Zustelldienste in Ihren AGB entsprechende Klauseln, wie
Der absendende Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. (Hermes)
Diese schränken den Kreis der Empfangsberechtigten aber schon erheblich ein.
Gruß
S.J.
Hallo,
mein Nachbar hat für mich ein Paket angenommen, es vor meine
Tür gestellt und jetzt ist es gestohlen worden .Was mache ich
denn jetzt? Habe das Paket im vorraus bezahlt.
um die Frage zu beantworten, fehlt eine wichtige Info:
Hast Du Deinen Nachbarn ausdrücklich oder konkludent bevollmächtigt bzw. beauftragt Sendungen für Dich entgegen zu nehmen?
Solange das nicht klar ist, solltest Du sämtliche bisherigen Antworten vergessen.
Gruß
S.J.
Hallo,
toller Beitrag. Aber leider kann ich nicht darauf eingehen, weil du zwar schreibst/ redest aber nichts sagst.
Ohne den Paragraphenhinweis zu erläutern, macht er hier keinen Sinn. Also lass uns teilhaben an deinem Wissen oder lass es sein Aussagen als falsch auszuweisen ohne sie richtig zu stellen.
Gruß
Nein hab den nicht beauftragt was engegen zu nehmen.
Hallo,
toller Beitrag. Aber leider kann ich nicht darauf eingehen,
weil du zwar schreibst/ redest aber nichts sagst.
für alle, die der Bedienung einer Suchmaschine nicht mächtig sind:
http://dejure.org/gesetze/BGB/677.html
Ohne den Paragraphenhinweis zu erläutern, macht er hier keinen
Sinn. Also lass uns teilhaben an deinem Wissen oder lass es
sein Aussagen als falsch auszuweisen ohne sie richtig zu
stellen.
Wie in dem o.g. § 677 nachzulesen ist „hat, wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert.“
Ist der Nachbar also weder beauftragt noch berechtigt die Sendung entgegen zunehmen, hat er sich so zu verhalten, wie es der tatsächliche Empfänger mutmaßlich tun würde. Er hat die Sendung also sicher zu verwahren, so wie es der Empfänger tun würde und nicht einfach irgendwo abzustellen. Verletzt er diese Pflichten, so macht er sich schadenersatzpflichtig.
Die Aussage „Wird ein Paket beim Nachbarn abgegeben, bestehen grundsätzliche keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Nachbarn - zwischen diesen beiden Parteien besteht kein Vertragsverhältnis!“ ist daher falsch. Zwar besteht tatsächlich kein Vertragsverhältnis, Ansprüche ergeben sich aber bereits aus dem Gesetz. Ein Vertragsverhältnis ist in den wenigsten Fällen für Ansprüche erforderlich. Wenn mir jemand ins Auto fährt habe ich auch Ansprüche gegen den Unfallgegner, obwohl ich keinen Vertrag mit ihm habe.
Comprende?
Gruß
S.J.
Nein hab den nicht beauftragt was engegen zu nehmen.
Okay.
Ist der Versender Unternehmer, ist es grundsätzlich sein Problem. Wende Dich an den Versender.
Ist der Versender Verbraucher (Privatperson), wende Dich an den Nachbarn. Dieser hat sich schadenersatzpflichtig gemacht. Siehe BGB § 677 (näheres in meinen anderen Beiträgen zum Thema)
Gruß
S.J.
Hola,
doch ich bin mächtig eine Suchmaschine zu betätigen und konnte und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieser Paragraph zu Grunde gelegt werden soll. Wenn du dazu eine Quelle findest wäre das ganz toll.
Ist der Nachbar also weder beauftragt noch berechtigt die
Sendung entgegen zunehmen, hat er sich so zu verhalten, wie es
der tatsächliche Empfänger mutmaßlich tun würde. Er hat die
Sendung also sicher zu verwahren, so wie es der Empfänger tun
würde und nicht einfach irgendwo abzustellen.
Nichts anderes habe ich behauptet. Der Grund warum das Paket vor der Tür lag muss eben gesondert geklärt werden.
Verletzt er
diese Pflichten, so macht er sich schadenersatzpflichtig.
Ich erkenne aus dem Paragraph keine „Pflichten“! Was angemessen ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Komisch das und was ist eigentlich mit dem Rest meiner falschen Behauptungen?
Gruß
Heureka
Das ist natürlich was gänzlich Anderes. Bin etwas verwundert.
Hallo,
doch ich bin mächtig eine Suchmaschine zu betätigen und konnte
und kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dieser
Paragraph zu Grunde gelegt werden soll. Wenn du dazu eine
Quelle findest wäre das ganz toll.
was Du Dir vorstellen kannst oder nicht, kann ich nicht nachvollziehen. Fakt ist aber, dass dies der einschlägige Paragraph ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChr…
http://www.cloeser.org/ext/Gesch%E4ftsf%FChrung_ohne…
Nichts anderes habe ich behauptet. Der Grund warum das Paket
vor der Tür lag muss eben gesondert geklärt werden.
??? Zitat: „Wird ein Paket beim Nachbarn abgegeben, bestehen grundsätzliche keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Nachbarn - zwischen diesen beiden Parteien besteht kein Vertragsverhältnis!“
Das ist falsch.
Verletzt er
diese Pflichten, so macht er sich schadenersatzpflichtig.Ich erkenne aus dem Paragraph keine „Pflichten“! Was
angemessen ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Was, wenn nicht eine Verpflichtung, ergibt sich denn aus „hat das Geschäft so zu führen…“
Sorry, aber wenn Du Dich mit dem BGB nicht auskennst, solltest Du Dich hier zurückhalten und nicht mit falschen Antworten den Fragesteller verwirren.
Gruß
S.J.
Hallo
Hast Du Deinen Nachbarn ausdrücklich oder konkludent bevollmächtigt bzw. beauftragt Sendungen für Dich entgegen zu nehmen?
Der Nachbar müsste schon ausdrücklich bevollmächtigt oder beauftragt sein, die entgegengenommenen Sendungen in den Flur zu stellen.
Dass er sie entgegengenommen hat, ist ja nicht das Problem.
Viele Grüße
Nein das habe ich nicht.Der DHL Mann hat dem das einfach gegeben .
Hallo,
Der Nachbar müsste schon ausdrücklich bevollmächtigt oder
beauftragt sein, die entgegengenommenen Sendungen in den Flur
zu stellen.Dass er sie entgegengenommen hat, ist ja nicht das Problem.
das ist nicht korrekt. Wurde der Nachbar vom Empfänger bevollmächtigt Sendungen anzunehmen, ergibt sich eine komplett andere Rechtslage als wenn der Paketdienst die Sendung dem nächst besten in die Hand gedrückt hätte.
Wurde der Nachbar bevollmächtigt und er stellt die Sendung einfach irgendwo hin, ist der Paketdienst fein raus, denn die Sendung gilt als zugestellt und der Gefahrübergang erfolgte. Der Nachbar haftet in diesem Fall u.U. dem Empfänger gegenüber. Wurde der Nachbar nicht bevollmächtigt, so ist es das Problem des Paketdienstes.
Gruß
S.J.
Hallo
das ist nicht korrekt. Wurde der Nachbar vom Empfänger bevollmächtigt Sendungen anzunehmen, ergibt sich eine komplett andere Rechtslage als wenn der Paketdienst die Sendung dem nächst besten in die Hand gedrückt hätte.
Ach so, darf die DHL die Pakete gar nicht beim Nachbarn abgeben?
So eine schriftliche Bevollmächtigung hat doch sowieso niemand, insofern würde ich ‚Nachbarn mit Bevollmächtigung‘ vernachlässigen.
Wurde der Nachbar bevollmächtigt und er stellt die Sendung einfach irgendwo hin, …
Und darf der Nachbar das Paket einfach irgendwo hinstellen, wenn er nicht bevollmächtigt wurde?
Ich hätte gedacht, wenn er das Paket annimmt, dann verpflichtet er sich auch, es dem Empfänger zukommen zu lassen.
Viele Grüße