Hallo,
wir (Versandhandel) möchten einige Artikel (Holzspielwaren, Geschenkartikel, Wert ca. 300 €) in die Schweiz verkaufen.
Müssen wir in Sachen Zoll oder MwSt irgendetwas beachten?
Wir haben keine Ust.-Id. und weisen in unserer Rechnung die MwSt nicht aus.
Benötigen wir eine Zolltarifnummer? (Das Feld ist auf dem Formular der Post für das Paket)
HI
Die Frage paßt gerade, weil ich mich auch im Moment mit dem Verkaufen von Ware ins Ausland (an Privatpersonen) beschäftige.
Daher würde mich die Frage zu den Steuern auch interessieren.
Grüße
Novalee
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Müssen wir in Sachen Zoll oder MwSt irgendetwas beachten?
Vereinbare einfach mit dem Käufer, daß er alles trägt.
Wir haben keine Ust.-Id. und weisen in unserer Rechnung die
MwSt nicht aus.
Ins Ausland wird sie ja auch nicht berechnet, das ist Sache der Schweizer.
Benötigen wir eine Zolltarifnummer? (Das Feld ist auf dem
Formular der Post für das Paket)
Ja, auf jeden Fall! Und bei Sendungen in die Schweiz muß auch die Herkunft der Waren bezeichnet - und evtl. auch nachgewiesen werden. Zudem ist ggfs. eine Präferenzerklärung auf der beiliegenden Handelsrechnung auszustellen.
Ins Ausland wird sie ja auch nicht berechnet, das ist Sache
der Schweizer.
darf ich mir ein Krümelchen hierzu erlauben?
Lieferungen in Drittländer sind USt-frei in dem Moment, wo die Ausfuhr (= Verbleib der Ware im Ausland) nachgewiesen ist.
In dem Moment, wo der Ausfuhrnachweis aus welchem Grund auch immer nicht geführt werden kann (z.B. Versand als Päckchen oder Brief), müsste sehr wohl USt „ins Ausland berechnet“ werden.
Ferner dann, wenn es sich beim Ausland um einen Staat innerhalb der EU handelt und der Empfänger der Sendung keine USt-Identifikationsnummer verwendet.
Außerdem in einigen Fällen des Versandes von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Schaumwein und dergleichen) an Abnehmer, die keine USt-pflichtigen Unternehmer sind.
Dieses bloß zur notwendigen Vorsicht beim Umgang mit der Gleichung „Ausland = USt-Befreiung“, die in dieser verkürzten Form arch töjä werden kann.
Im konkreten Fall wird dadurch freilich nichts anders.
Klar, denn es ist richtig. Schien nur in diesem Fall nicht relevant. Abgesehen von der Ausfuhrbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke. Die sollte ja normalerweise automatisch kommen. Wie das bei der Post ist, weiß ich aber nicht.
Vielleicht kannst Du da weiterhelfen…?!?
bei Postsendungen kann ein eigentlicher Nachweis bloß beim Paket geführt werden (Einlieferungsschein). Am Einfachsten im Rahmen eines „Business-Paket“-Vertrages, wo das Belegbuch des Versenders den Nachweis anhand der dort aufgezeichneten ID-Nummern ermöglicht. Aber auch bei der einzeln „aufgegebenen“ Sendung ist der Einlieferungsschein als Nachweis für die Ausfuhr akzeptiert.
Bei Postversand per Päckchen oder Brief kann der Nachweis nicht geführt werden, hier ist im Fall der Nachschau der gute Wille des Prüfers gefragt - also kein Verlass. Der Vorschlag, in diesen Fällen auf der sicheren Seite zu arbeiten und gleich deutsche USt zu fakturieren, ist allerdings ein bisschen akademisch. Es sei denn, man versendet Kokain oder ähnliche Dinge, wo ein Brief gleich richtig Wert hat.
also zunächst ist die Schweiz kein EU-Land, Du musst also ganz normal exportieren mit dem ganzen aktuellen Quatsch, dazu ist die IHK da, Dich darüber aufzuklären und liefert (zumindest in Kleinmengen) auch die Formulare. Es gibt Wertbeschränkungen, ab wann z.B. eine Bestätigung des Herkunftlandes erforderlich ist. Das Ding heißt Ursprungszeugnis. Da das bei mir schon sehr lange her ist, kann ich mich für den gegenwärtigen Stand nicht verbürgen. Also IHK und Zoll anrufen.
wir (Versandhandel) möchten einige Artikel (Holzspielwaren,
Geschenkartikel, Wert ca. 300 €) in die Schweiz verkaufen.
Müssen wir in Sachen Zoll oder MwSt irgendetwas beachten?
Wir haben keine Ust.-Id. und weisen in unserer Rechnung die
MwSt nicht aus.
Das ist aber merkwürdig: Eine Rechnung über 300 € ohne MWSt??? Im Inland geht das aber nicht! Deine Rechnung in die Schweiz muss netto sein, da die WUST (so heißt bei denen die Märchensteuer) in der Schweiz aufgeschlagen wird. Deine Versandbelege von der Post sind wiederum für Dein Finanzamt der Beleg, dass der Mehrwertsteueranteil nicht gegen die Vorsteuer aufgerechnet werden kann, weil Du ihn nicht fakturiert hast. Die Nämlichkeit Deiner Sendung wird auch durch die Gewichtsangabe bestätigt, also dass es 3 Schokoladenhasen zu 1 kg waren und nicht 10 davon.
Benötigen wir eine Zolltarifnummer? (Das Feld ist auf dem
Formular der Post für das Paket)
Das sagten ja schon die Anderen hier: Zoll anrufen und fragen.