folgende Situation. Ein Paket wird in einer Wohngemeinschaft (ein ganzes Haus) entgegengenommen. Der Empfänger hat zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr im Haus bzw. in der Wohngemeinschaft gewohnt, sodass ein anderes Wohnmitglied für ihn das Paket entgegengenommen hat (mit Unterschrift bei der Zustellung durch DHL). Das Paket hat einen Laptop beinhaltet (Falls dies von Bedeutung sein sollte).
Derjenige, der das Paket entgegengenommen hat, hat dieses im Eingangsbereich hinterlassen. Weil es dort so üblich ist, dass Briefe und angekommene Pakete dort abgestellt werden, weil die einzelnen Wohnmitglieder zu unterschiedlichen Zeiten von ihrer beruflichen Tätigkeit heimkommen und dann ihre Post dort finden können.
Der eigentliche Empfänger hat das Paket nie von dem Haus abgeholt. Das Paket ist mit der Zeit dann verschwunden. Nun nach 4 Monaten(nach der Zustellung) fragte dann der eigentliche Empfänger nach seinem Paket, welches nicht mehr aufzufinden war.
Dieser möchte nun den Empfänger(derjenige, der bei der Zustellung unterschrieben hat) für das Verschwinden verantwortlich machen. Wie sieht es hier rechtlich aus?
Hallo
Derjenige der mit seiner Unterschrift den Erhalt der Sendung bestätigt hat ist für das Verschwinden verantwortlich . Er hätte entweder die Annahme werweigern oder die Sendung an sich nehmen müssen .
viele Grüße noro
Das sieht rechtlich klar und schlecht für den bummeligen Empfänger aus.
Einem Empfänger, der sich einen Laptop zu einer Anschrift schicken lässt oder geschickt bekommt, wo er sich gar nicht mehr aufhält.
Komisch oder typisch, genau diese Sendung verschwindet im Haus !
Wären es selbstgebackene Weihnachtsplätzchen der Oma gewesen, die würden zwar etwas vertrocknet,aber sonst noch dort rumliegen.
Es war doch einvernehmliche Praxis in der WG, man legt Sendungen in den Eingangsbereich, wo man sie abholen kann. Was spricht denn jetzt dagegen ?
Hatte sich die Person etwa gegen die Praxis verwahrt und auf andere Behandlung seiner Post bestanden ?
War eine Bewachung vereinbart ? Wussten die Bewohner, Person ist weg und kommt auch absehbar nicht wieder in WG ? Dann müsste man sich fragen, warum wurde überhaupt angenommen ? Das letzte wäre ein möglicher Ansatzpunkt für Haftung.
nach meinem persönlichem Empfinden ist hier DHL raus, die Ware wurde übergeben, an jemanden der da in der Wohnung ist. Alles andere dürfte DHL nicht interessieren. gleiches gilt für den Verkäufer.
Der Käufer hat ja dem Verkäufer diese Lieferadresse auch mitgeteilt und trägt damit auch das komplette Risiko und muss sich mit dem auseinandersetzen, der unterschrieben hat. Das zeigt ja auch der Abliefernachweis, den man bei DHL einfordern kann.
Warum sich der Empfänger erst 4 Monate danach darum kümmert … bleibt sein Geheimnis. Hätte ja in der WG nach ein paar Tagen nachfragen können, ob da was angekommen ist und das xyz das Paket unter Verschluß nehemen möge, da eben wertvoll.
Einem Empfänger, der sich einen Laptop zu einer Anschrift
schicken lässt oder geschickt bekommt, wo er sich gar nicht
mehr aufhält.
Komisch oder typisch, genau diese Sendung verschwindet im Haus
!
und woher weisst du, das der vielleicht erst 3 tage ausgezogen war? oder die liefern so eine starke verspätung hatte? also alles keine fakten und somit unerheblich
Wären es selbstgebackene Weihnachtsplätzchen der Oma gewesen,
die würden zwar etwas vertrocknet,aber sonst noch dort
rumliegen.
und das hat was mit dem sachverhalt zu tun?
Es war doch einvernehmliche Praxis in der WG, man legt
Sendungen in den Eingangsbereich, wo man sie abholen kann.
Was spricht denn jetzt dagegen ?
das der empfänger mit der annahme natürlich auch eine pflicht zur ausbewahrung eingeht. ein „gewohnheitsrechts“ alles anzunehmen und dann in dne flur zu werfen ist wohl kaum zulässig
Hatte sich die Person etwa gegen die Praxis verwahrt und auf
andere Behandlung seiner Post bestanden ?
ich verkünde auch keine selbstverständlichkeiten ständig. wenn meine nachbarn pakete annehmen, dann müssen sie auch drauf achten
War eine Bewachung vereinbart ? Wussten die Bewohner, Person
ist weg und kommt auch absehbar nicht wieder in WG ? Dann
müsste man sich fragen, warum wurde überhaupt angenommen ? Das
letzte wäre ein möglicher Ansatzpunkt für Haftung.
es wurde angenommen und daraus ergibt sich eine führsorgepflicht und natürlich auch eine haftung, wenn gegen diese pflicht so stark verstossen wird