Paket in offenem Briefkasten erlaubt?

Es wurde aus dem Ablagefach des Briefkasten in einem Wohnblock ein Paket gestohlen. Kann man die Post deswegen haftbar machen oder nicht?

Es wurde aus dem Ablagefach des Briefkasten in einem Wohnblock
ein Paket gestohlen. Kann man die Post deswegen haftbar machen
oder nicht?

Hallo,
Wenn das Paket vollständig in das Ablagefach gepasst hat (also Türchen ganz zu war) und nicht eingeschrieben war, dann haben Sie leider Pech gehabt. Uneingeschriebene Post (Briefe und Pakete) dürfen in das Ablagefach des Briefkastens zugestellt werden. Die Post haftet also nicht.
Wichtige Pakete immer eingeschrieben schicken lassen.

Grüsse, Kiunadai.