Hallo,
ich habe vor ca. 2 Wochen etwas bei einem Online-Shop bestellt, bei dem ich schon häufiger ohne Probleme gekauft habe, und per Vorkasse mit PayPal bezahlt. Kurz darauf bekam ich schon die Nachricht, dass das Paket losgeschickt wurde und einen Link zur Sendungsverfolgung. Dort steht seither:
„Die Auftragsdaten zu dieser Sendung wurden vom Absender elektronisch an [das Versandunternehmen] übermittelt. Nächster Schritt: Die Sendung wird im Start-Paketzentrum gescannt.“
Auf Nachfrage beim Versandunternehmen wurde mir mitgeteilt, dass das Paket seit 8.2. nicht mehr in ihrem System nachzuweisen ist. Ich habe es aber definitiv nicht bekommen und auch keine Benachrichtigung im Briefkasten gehabt, dass ich es irgendwo abholen kann.
Meine Frage ist nun, wer haftet im Moment für das Paket, das irgendwo im Universum herumschwört? Kann ich mein Geld vom Online-Shop zurückfordern oder muss ich beweisen, dass ich das Paket nicht bekommen habe?
Stell doch erst mal einen Nachforschungsantrag bei DHL, das kostet nichts und geht auch online.
Die Statusmeldung sagt übrigens erst mal nur, dass jemand das Porto für das Paket, also eine Paketmarke, online gekauft hat. Es sagt nicht, dass das Paket auch irgendwo bei einer Postfiliale tatsächlich verschickt wurde.
Zu deiner zweiten Frage: Kauft ein Privatmann bei einem Händler, so trägt der Händler das Versandrisiko bis zur Auslieferung an den Käufer. Bleibt das Paket verschollen müsste der Händler den gesamten Kaufpreis erstatten und sich selbst an DHL wegen des Verlustes wenden.
Hallo!
Nach meiner bescheidenen Meinung ist es Sache des Onlineshops, dafür zu sorgen,
dass das Paket bei Dir zugestellt wird.
Das bestätigst Du dann gegen Unterschrift beim Zusteller.
Wenn Du angenommen nicht zu Hause bist, wird ein erneuter Zustellversuch unternommen, oder du bekommst eine Benachichtigung, wann es zugestellt werden soll, oder wo Du es abholen kannst. (Postfilliale, Hermes-Shop)
Wenn das in einem angemessenen Zeitraum nicht passiert, kann das Paket ja entweder zum Versender zurückgekommen sein, oder halt in irgend einer Ecke rumliegen, geklaut oder mit dem Stapler überfahren sein, oder sowas in die Richtung.
Sich darum zu kümmern, ist aber nicht Deine Aufgabe, dass soll der Verkäufer bitte selbst mit dem Versandunternehmen klären, er hat den Versand ja beauftragt, und soll ev. eine Ersatzlieferung schicken.
Grüße, E !
Ja, der Händler sollte sich um so etwas kümmern. Ich hatte aber schon den Fall, dass er es einfach nicht getan hat und sich im Extremfall sogar ganz tot stellt. In so einem Fall bringt einem ein „sollte“ erst einmal rein gar nichts. Der Sender sollte den Nachforschungsantrag stellen, aber es geht eben auch als Empfänger (selbst getestet) und dann hat man wenigstens schon einmal etwas in der Hand.