Paket mit Adresse aber ohne Namen verschickt?

Hallo erstmal… :smiley:

also ein freund aus amerika hat mit der United States Post Office mir ein paket mit 2 cds und einem t-shirt verschickt… nur leider hat er vergessen meinen namen auf das paket zu schreiben, die adresse aber steht drauf… er hat das paket am 24.06 verschickt doch es ist weder bei ihm noch bei mir angekommen… was kann man tun? wie kann man das paket wiederkriegen?

danke schonmal im vorraus :smiley:

Blöd gelaufen. Da kein Empfänger draufsteht, wird der Zoll das Zeug paranoiderweise erstmal in seine Atome zerlegen. Sollte zufällig dein Name irgendwo in dem Paket auftauchen, werden sie dich schriftlich über die Ankunft der Sendung benachrichtigen und die Sache wäre geritzt. Der verstrichenen Zeit nach zu urteilen ist das aber eher nicht der Fall, fürchte ich.
Ein Anruf beim zuständigen Zollamt kann nicht schaden, vielleicht hast du Glück und es liegt zufällig gerade dort. Bei der Post würde ich gar nicht erst anrufen - selbst wenn sie könnten, dürften sie dir nichts über das Paket sagen, wegen des Postgeheimnisses. Ohne Namen auf der Sendung kann ja niemand wissen, ob du der rechtmäßige Empfänger bist.

Ich würde die Sache einfach aussitzen. Sofern der Absender nicht auch noch seinen eigenen Namen vergessen hat draufzuschreiben, kommt es wieder bei ihm an.

also heißt das, dass die das paket einfach zerstört haben?? haben die das recht dazu?

wenn nicht, ist das dann normal, dass das solange dauert, bis es bei ihm angekommen ist?

also heißt das, dass die das paket einfach zerstört haben??
haben die das recht dazu?

Hehe, nein nein. „Zerstört“ haben sie es nicht. Ich meinte damit, dass der Zoll sicherlich SEHR GENAU durchleuchtet, was denn da verschickt wird. Inklusive Auslesen der CDs. Einfach deshalb, weil’s verdächtig ist. Zerstören darf der Zoll den Inhalt einer Sendung aber in der Tat - zum Beispiel, wenn es sich um Fleischwaren, Waffen oder gefälschte Produkte handelt.

wenn nicht, ist das dann normal, dass das solange dauert, bis
es bei ihm angekommen ist?

Ja.

Hallo,
nur am Rande - warum geht das nicht zur Ermittlungsstelle der Post oder arbeiten Post und Zoll da zusammen (bei der Ermittling der Anschrift, bei der Verzollung ja normalerweise sowieso)?

Cu Rene

Ganz einfach, lass dir die SendungsID geben und dann einfach mal eine nette mail in die USA verfassen. Die nehmen dann Kontakt zur Deutschen Post auf (ich glaube diese liefert die Pakete aus) und schon wir dein Name nachgetragen.

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ok aber was ist denn die sendungsid?

der post office in amerika hab ich auch schon ne mail geschrieben aber die wollten gar keine e-mail adresse haben, deswegen weiß ich gar nicht wie die mich benachrichtigen wollen…

Die Sendung kommt aus dem Ausland, daher MUSS der Zoll die ERSTE Instanz sein, die das Paket öffnet. Und wenn der Zoll die Sendung sowieso öffnet, findet er vielleicht auch gleich den Empfänger heraus.

Auch wenn der Rat mit der Sendungs-ID nett gemeint ist, möchte ich einwenden, dass der USPS im Regelfall nicht weiß, welchen Identifizierungscode die Sendung bei Eintreffen in Deutschland aufgeklebt bekommt.

Hallo,

meines Wissens nach darf die Post nur von einem Postler geöffnet werden. Bzw. es muss immer jemand von der Post mit dabei sein bei der Öffnung.

Greetz
S_E

Hallo,

meine Mama hat mir das so erklärt:

Jede Sendung bekommt so etwas wie einen Strichcode. Der sagt dann aus, was es ist (Paket/Päkchen…), wohin es möchte und woher es kommt. Zusätzlich bekommt jede Sendung noch ihre eigene Nummer, so dass wenn sie einmal im System ist, immer nachvollziehbar bleibt.

Nun ist es aber so, dass international meist mit DHL geschickt wird (sofern nicht UPS o.ä). In Deutschland werden dann aus diesen DHL Sendungen POST-Sendungen, in dem ein neuer Code aufgeklebt wird. Ich meine aber, dass es dann immer noch verfolgbar ist.

Hoffe mit Halbwissen weitergeholfen zu haben.

Greetz
S_E

Nein, das ist definitiv nicht der Fall.

Mmh, les ich aber so im Zollverwaltungsgesetz:

§ 5 Sondervorschriften für Postsendungen

(1) Soweit Postsendungen nicht bereits nach Maßgabe des Zollkodex und sonstiger gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften zu gestellen sind, legt die Deutsche Post AG Sendungen der zuständigen Zollstelle zur Nachprüfung vor, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Waren unter Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot in den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden. Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird für die Gestellung sowie für die Vorlegung sonstiger Sendungen eingeschränkt.

Und der Zoll sagt das selber auf seiner Internetseite:

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/…

Un´ nu? Um aufs Topic zurück zu kommen, ist hier aber die Frage, ob hier tatsächlich der Zoll tätig wird weil er entsprechenden Verdacht hat, dass die Einfuhrbestimmungen verletzt sind; oder ob hier die Post zur Empfängerermittlung die Post aufmachen darf. Ob der nicht angegebene Adressat also ausreicht.

Greetz
S_E

Mmh, les ich aber so im Zollverwaltungsgesetz:

Dann lies bitte auch die Bestimmungen zur so genannten Selbstverzollung. Um die geht es maßgeblich.
Die Pakete werden von der Post DIREKT dem für den Empfänger zuständigen Zollamt übergeben und im Regelfall EINZIG und ALLEIN durch Zollbeamte geöffnet und wieder verschlossen. Ich bin in meiner Zustellbasis einer der Zusteller, die die Sendungen aus dem Ausland zum Zoll bringen und ich hole Pakete dort auch wieder ab, weiß also, wovon ich spreche.

Un´ nu? Um aufs Topic zurück zu kommen, ist hier aber die
Frage, ob hier tatsächlich der Zoll tätig wird weil er
entsprechenden Verdacht hat, dass die Einfuhrbestimmungen
verletzt sind;

Es muss nicht mal ein Verdacht bestehen, um die Sendung zu öffnen.

oder ob hier die Post zur Empfängerermittlung
die Post aufmachen darf. Ob der nicht angegebene Adressat also
ausreicht.

Die Post darf dies auf jeden Fall. Aber ERST ist der Zoll an der Reihe.

Schon in der Bibel stand:

„So sei es!“

LG
S_E