Paket mit gebrauchter Kleidung aus der Schweiz - Einfuhrumsatzsteuer?

Hallo zusammen,

Was haltet Ihr davon? Ist das rechtens und wo findet man die einschlägigen Bestimmungen?

Ein Freund hat mir meine in der Schweiz,bei ihm vergessene
3 Jahre alte Jacke per Paket nach Deutschland geschickt.

Auf dem Paket klebte ein grüner Sticker der Schweizer Post, von meinem Freund beim Versand ausgefüllt mit 50 CHF Warenwert, Inhalt „andere“, also kein Geschenk.
Nun erhalte ich mit dem Paket eine Nachforderung des deutschen Zolls über 19% Einfuhr umsatzsteuer, weil der Warenwert 45,85 EUR beträgt.

Wie ließe sich wowas vermeiden? Und kann ich mir die deutsche Umsatzsteuer, die ja schon einmal beim Kauf bezahlt wurde, zurückholen?

Danke und Gruß

Servus,

mit einem Einspruch gegen den Bescheid über Einfuhr-USt, schriftlich bei der Zollstelle, die diesen Bescheid erlassen hat. Aussetzung der Vollziehung geht hier nicht, weil der Paketbote das Paket nicht rausrückt, aber der Betrag wird wieder erstattet.

Begründung des Einspruchs ist, dass es sich um eine Wiedereinfuhr eigener getragener Kleidung handelt, die zu keinem Zeitpunkt in der CH in den freien Warenverkehr überführt worden ist, weil sie ja auch nicht zum Verbleib in der CH bestimmt war, und dass der Inhalt auf der Zollinhaltserklärung zutreffend nicht als Geschenk angegeben war, aber für den vorliegenden Fall auf dem Aufkleber eben keine Option vorgegeben ist.

Zollbeamte mögen Papier - der Zoll ist hinter den Finanzämtern ungefähr zwanzig Jahre zurück. Also zum Einspruch dazupacken eine Bestätigung des Schweizer Gastgebers, dass die Jacke, seit sie bei ihm liegenblieb, nicht benutzt wurde, sondern nur zu dem Zweck der Rücksendung nach Deutschland bei ihm aufbewahrt wurde; außerdem (falls vorhanden) ein Nachweis über den Kauf in Deutschland, ggf. ersatzweise einen Eigenbeleg (Obacht, dass das angegebene Datum nicht auf einen Sonntag fällt). Außerdem - falls vorhanden - Belege, mit denen sich die Reise nachweisen oder glaubhaft machen lässt.

Zur Einfuhrumsatzsteuer: § 21 UStG. Zum Einspruch: §§ 347 - 367 AO.

Schöne Grüße

MM

Danke. Ich werde mich dann mal an die Zöllner wenden.:blush: