Paket nach Zollbeschau leer

Hallo,

vor gut drei Wochen kam ein von mir besteltes Paket aus China in den Zollbeschau. Durch die Feiertage wird sich die Beareitung wohl etwas hinausgezögert haben. Jedenfalls kam vor sechs Tagen ein Formular hier an, welches ich ausgefüllt und gefaxt habe.
Heute erreicht mich das Paket. Dick umwickelt mit Zollklebeband. Als ich es geöffnet habe war es leer. Es war nur eine Visitenkarte des Verkäufers, sowie ein Werbegeschenk darin.

Auf der Seite der Gdsk wurde vorgestern der Status auf „Zollfreigabe“ gesetzt.
Wenn der Zoll den Inhalt beschlagnahmt hätte, dann würde das Paket doch nicht zugestellt, bzw der Status nicht auf Zollfreigabe stehen, oder?
Über eine Beschlagnahmung der Ware würde man doch informiert, oder nicht?
Kann es sein, das die Ware auf dem Zollamt vergessen wurde?
Kann es schon auf dem Zollamt leer gewesen sein? Doch dann hätte ich kaum die Rechung vorlegen brauchen. Bei dem Werbegeschenk handelt es sich um einen einfachen Flaschenöffner.

Ratlose Grüße!

Hallo Jana,

Info zur Zollbeschau findest Du hier: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_…

Heute erreicht mich das Paket. Dick umwickelt mit
Zollklebeband. Als ich es geöffnet habe war es leer. Es war
nur eine Visitenkarte des Verkäufers, sowie ein Werbegeschenk
darin.

Wenn eine Beschlagnahme erfolgt wäre, wäre ein entsprechender Hinweis im Paket. kann aber auch sein der komm mit der Rechnung für die Verzollung. Hast Du die Gebühren für die Zollabfertigung schon bekommen?

Auf der Seite der Gdsk wurde vorgestern der Status auf
„Zollfreigabe“ gesetzt.
Wenn der Zoll den Inhalt beschlagnahmt hätte, dann würde das
Paket doch nicht zugestellt, bzw der Status nicht auf
Zollfreigabe stehen, oder?

Das sind automatische Standardtextausgaben durch Scannungen des Paketes. Die sind nicht immer wörtlich zu nehmen. Heisst hier nur: " am x.x.08 vom Zoll übernommen"

Über eine Beschlagnahmung der Ware würde man doch informiert,
oder nicht?

Eigentlich ja

Kann es sein, das die Ware auf dem Zollamt vergessen wurde?

Eigentlich nein. Hatte ich in 2 jahren einmal, weil unser Fahrer zu d…intelligent war es mitzunehmen. Ansonsten wurde einmal stinkendes Fleisch direkt vernichtet.

Kann es schon auf dem Zollamt leer gewesen sein? Doch dann
hätte ich kaum die Rechung vorlegen brauchen.

Doch- erst anhand der Rechnung entscheidet die Zollbehörde auf Zollbeschau. Dann kriegst Du eine Vordruck, denn Du hast das Recht anwesend zu sein. Dann erst wird das Paket geöffnet.

Werbegeschenk handelt es sich um einen einfachen
Flaschenöffner.

Blöd. Aber es gibt gaaanz sicher ein Protokoll, da weisst Du mehr.

ALSO:

  • Am besten GDSK anrufen und nachfragen. Ohne das ganze Hintergrundwissen das Du bereits hast, ist es wie bei einem nationalen Paket, bei dem etwas fehlt. Am bsten auch schriftlich. Die können dann weiter recherchieren- oder sie sollen Dir zumindest die ATLAS-Nr. (ATA…) der Verzollung geben. Damit lässt sich ganz einfach beim Zollnachfragen.
  • Oder direkt zum Zoll. Da den Vorgang schildern (Rechnung, Adressen und Paketnummer des Transporteurs (AWB= Paketschein) bereithalten.

Besteht Grund zu einer Beschlagnahme? Marken- Replika, Produktpiraterie, Medikamente,…? Mit dieser Angabe wäre die Antwort einfacher gewesen.

Drück Dir die Daumen
Viel Glück
MaK

Wenn eine Beschlagnahme erfolgt wäre, wäre ein entsprechender
Hinweis im Paket. kann aber auch sein der komm mit der
Rechnung für die Verzollung. Hast Du die Gebühren für die
Zollabfertigung schon bekommen?

Danke erstmal für die ausführliche Antwort.
Gestern kam nun die Rechung der Gdsk.
Auch da ist nichts von einer Beschlagnahmung vermerkt.
Es ist jedoch möglich, das der Zoll es beschlagnahmt haben könnte, da man die Ware als Arzeimittel einstufen könnte.

Es wundert mich nur, das ich noch überhaupt keinen Bescheid über eine Beschlagnahmung erhalten habe.
Wird die Einfuhrumsatzsteuer auch fällig, wenn die Ware vom Zoll einbehalten wird?

Ausserdem denke ich, das die Berechung der Steuer nicht korrekt ist.
Der Warenwert betrug inkl. Versand 26,14 €.
Die GDSK hat Einfuhrumsatzsteuer von 8,99 € erhoben (vermutlich die Versandkosten nochmal auf den Gesamtbetrag gerechnet)
Mit Abwicklungsgebühr und Lagergebühr komme ich auf 49,68 €.
ich sollte mir den Plastikflaschenöffner in einen goldenen Rahmen packen.

Also zurück zu meiner Frage, wird die Einfuhrsteuer auch fällig, wenn die Ware (vielleicht) vom Zoll vernichtet wurde?
Und macht es Sinn gegen die Rechung Einspruch zu erheben? Die Einfuhrumsatzsteuer erscheint mir zu hoch und drei Tage Lagergebühr wurden nur fällig, weil die Gdsk über die Weihnachtstage anscheinend nicht in den Quark kam.

LG, Silke