Paket nicht auffindbar?! Bitte um Rat

Hallo zusammen,
ich habe hier ein ganz kurioses Problem. Und zwar hatte ich vor ca. 3 Wochen einen Paket-Schein von DHL im Briefkasten. Soweit nichts besonderes. Allerdings war auf diesem Zettel sowohl angekreuzt (mit Namen!), dass das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde, als auch, dass es zur Abholung auf der Post bereit liege.
Da hab ich schon was geahnt, zumal weder meine Familie, noch ich selbst ein Paket oder Päckchen erwartet haben.

Also beim angegebenen Nachbarn nachgefragt. Dieser hat das Paket nicht entgegen genommen (wir sind befreundet!). Dann haben wir gedacht, muss es ja bei der Post liegen. Auch dort: Fehlanzeige.

Und da wir nicht wissen, wer der Absender des Päckchen bzw. des Paketes ist, können wir ja auch keine Sendungsverfolgung einleiten.

Wir sind etwas ratlos, was wir noch an Möglichkeiten hätten. Denn was, wenn eine Rechnung im Päckchen oder Paket liegt und wir dann demnächst eine Mahnung oder Ähnliches bekommen…

Es wäre schön, falls da jemand etwas sagen kann.

LG

Hallo, das ist wirklich sehr merkwürdig.
Hast du schon bei anderen Nachbarn gefragt, ob dort evtl. etwas abgegeben wurde?

Ich persönlich würde es folgendermaßen probieren: Den Benachrichtigungsschein beidseitig kopieren, die Kopien selbst behalten. Eigene Telefonnummer auf den Schein kritzeln. Wenn du einen Post-/DHL-Zusteller in deiner Straße oder Umgebung siehst, erklär ihm die Sachlage und drück ihm den Benachrichtigungsschein in die Hand. Sein Chef soll bitte herausfinden, wer an dem Tag bei Dir in der Straße zugestellt hat und ihn fragen, wo die Sendung denn nun abgeblieben ist, und dann kurz telefonisch Bescheid geben.

Man kann sich auch nochmal in der angegebenen Filiale melden und dort darum bitten, den Benachrichtigungsschein samt Anliegen in die zuständige Zustellbasis bzw. den zuständigen Zustellstützpunkt zu faxen, falls sie die Nummer haben.

MfG

Hallo,

Hallo, das ist wirklich sehr merkwürdig.
Hast du schon bei anderen Nachbarn gefragt, ob dort evtl.
etwas abgegeben wurde?

Bedürfte so etwas nicht zunächst mal der direkten Zustimmung des Kunden ?
( Bei einem Nachbarn abgeben, wenn Empfänger nicht erreichbar )

Normalerweise müßte dann eine Karte im Briefkasten des rechtmäßigen Empfängers der Sendung liegen und eine Unterschrift ( Empfangsbestätigung ) der entgegennehmenden Person entweder analog auf Papier oder digital auf dem ( keine Ahnung, wie das Dingen heisst ) vorliegen.

Ich persönlich würde es folgendermaßen probieren: Den
Benachrichtigungsschein beidseitig kopieren

die Kopien selbst
behalten.

eher die Originale? ( Wenn überhaupt ein Benachrichtigungsschein im Briefkasten lag… )
Der Empfang einer Sendung bedarf auch einer Unterschrift…

Eigene Telefonnummer auf den Schein kritzeln. Wenn
du einen Post-/DHL-Zusteller in deiner Straße oder Umgebung
siehst, erklär ihm die Sachlage und drück ihm den
Benachrichtigungsschein in die Hand.

Besser zunächst mit dem Versender in Kontakt treten, das Sendungsnummer und ggf. weitere Details zu einem Nachforschungsauftrag über den Verbleib der Sendung via Spediteur nachverfolgt werden könnten.
Der Versender kann dieses genau so weit beantragen, für das Wissen, wie weit seine Sendung über mehrere Spediteure / Knotenpunkte ordnungsgemäß kam, weil sie in jedem Knotenpunkt theoretisch im Ein.- wie im Ausgangsbereich registriert werden sollte.

MfG

mfg

nutzlos

Bedürfte so etwas nicht zunächst mal der direkten Zustimmung
des Kunden ?
( Bei einem Nachbarn abgeben, wenn Empfänger nicht erreichbar
)

Nein. Siehe AGB Brief National / AGB DHL Paket.

Normalerweise müßte dann eine Karte im Briefkasten des
rechtmäßigen Empfängers der Sendung liegen und eine
Unterschrift ( Empfangsbestätigung ) der entgegennehmenden
Person entweder analog auf Papier oder digital auf dem ( keine
Ahnung, wie das Dingen heisst ) vorliegen.

Was will denn der rechtmäßige Empfänger mit der Unterschrift seines Nachbarn?

Falls eine nachzuweisende Sendung ausgeliefert wurde, existiert eine digitale Unterschrift. Falls die Sendung in der Filiale liegt, dann nicht. Man kommt aber an keine Unterschriftsdaten, wenn man weder Identcode noch Absender kennt.

eher die Originale?

Ich beschrieb, wie ICH es machen würde. Auf einer Kopie kann man die Unterschrift viel schlechter erkennen.

( Wenn überhaupt ein
Benachrichtigungsschein im Briefkasten lag… )

Du hast den Ausgangsbeitrag aber schon gelesen, oder?

Der Empfang einer Sendung bedarf auch einer Unterschrift…

Nur bei nachzuweisenden Sendungen, nicht bei Päckchen. Aber wie schon im ersten Beitrag geschrieben, weiß man nicht, ob zugestellt wurde oder nicht.

Besser zunächst mit dem Versender in Kontakt treten, das
Sendungsnummer und ggf. weitere Details zu einem
Nachforschungsauftrag über den Verbleib der Sendung via
Spediteur nachverfolgt werden könnten.

*Kopfschüttel*
Du hast den Ausgangsbeitrag aber schon gelesen, oder?

Hallo,

*Kopfschüttel*
Du hast den Ausgangsbeitrag aber schon gelesen, oder?

Warum sollte ich nicht eine Zahlung verweigern, wenn meine Sendung nicht ankommt ?
Wer zahlt als Empfänger schon Vorraus ?
Und ich weiss nicht, was daran für Dich unverständlich ist…

Händler will Geld im voraus, ohne Vertrag und vorheriger Prüfbarkeit…ist etwas rauher als Zeitungspapier…

Wir wollen aber auch nicht O.T.gehen…
Warten wir doch mal ab, ob sich noch andere User fachlich dazu melden.

mfg

nutzlos

Hallo,
@ nutzlos: Ja, ich habe eine Benachrichtigungskarte erhalten. Siehe mein erster Post. Darauf war sowohl angekreuzt, dass mein Nachbar (Name des Nachbarn steht auf dem Benachrichtigungsschein!!) es entgegen genommen hat, als auch, dass es in der örtlichen Filiale zur Abholung bereit liegt.
Da wir nur einen Nachbarn mit diesem Nachnamen in der Straße haben, ist es offensichtlich, dass er das Paket/Päckchen hätte haben müssen. Hat er aber nicht. Und in der Filiale wissen sie auch von nichts.

Und wie gesagt: Absender und Inhalt UNBEKANNT , was die Sache erheblich erschwert.

Die Idee mit der Tel-Nr auf der Benachrichtigungskarte bzw. einer Kopie find ich nicht schlecht. Werd ich wohl mal probieren.

PS: Bei Vorkasse hätte ich ja ein Paket/Päckchen erwartet, hab ich aber nicht. Offene Bestellungen haben wir auch keine und nachdem das Paket/Päckchen ja unauffindbar zu sein scheint, ist das Fragezeichen im Gesicht doch sehr groß :wink:

LG

Hallo,

Hallo,

@ nutzlos: Ja, ich habe eine Benachrichtigungskarte erhalten.
Siehe mein erster Post. Darauf war sowohl angekreuzt, dass
mein Nachbar (Name des Nachbarn steht auf dem
Benachrichtigungsschein!!) es entgegen genommen hat, als auch,
dass es in der örtlichen Filiale zur Abholung bereit liegt.
Da wir nur einen Nachbarn mit diesem Nachnamen in der Straße
haben, ist es offensichtlich, dass er das Paket/Päckchen hätte
haben müssen. Hat er aber nicht. Und in der Filiale wissen sie
auch von nichts.

Was mal passieren konnte…der Lieferant konnte entweder nicht lesen oder Dienstvorschriften nicht einhalten…
Nun schaue noch mal genau nach, ob Dein Name dort als Sendungsempfänger stand …

Und wie gesagt: Absender und Inhalt UNBEKANNT , was die
Sache erheblich erschwert.

Wichtig bliebe letztlich der Empfänger der Sendung.
( as an Dich geht, wäre auch an Dich adressiert)

Nun wäre die beste Möglichkeit: ( Ungeachtet der verstrichenen Zeit )
Anrufen beim Spediteur:
" Ich hatte hier in meinem Briefkasten einen Hinweisschein, den ich nicht nachvollziehen konnte.
Eine Sendung wurde versucht zuzustellen, aber ich war weder der reguläre Empfänger, noch wurde ich durch den rechtmäßigen Empfänger beauftragt, eine Sendung an ihn entgegenzunehmen.

Nun sind einige Tage vergangen, wobei Du dennoch mal bei dem erähntem Nachbarn anklingeln kannst und ihm die Nachricht einer versuchten Anlieferung vorlegen kannst.
Ab einer bestimmten Frist geht die Sendung zum Absender zurück, wenn sich niemand meldete. ( der Empfänger abholte )

Die Idee mit der Tel-Nr auf der Benachrichtigungskarte bzw.
einer Kopie find ich nicht schlecht. Werd ich wohl mal
probieren.

Das wäre irklich sinnvoll, denn da kann ohne Dein Wissen / Wissen des Empfängers etwas schief gelaufen sein. Melde Dich, damit Versender und ggf. wartender Empfänger den Sendungsverlauf nachvollziehen könnten.
Da Du den möglichen Nachbarn namentlich kennst, hilftst Du im Zweifelfall bei der Aufklärung mit.

PS: Bei Vorkasse hätte ich ja ein Paket/Päckchen erwartet, hab
ich aber nicht.

Kann auch ein Nachbar gehabt haben, wo sich bei der … der Fahrer falsch verhalten haben könnte.
Oder hattest Du mit dem Nachbarn eine Zustellungsabsprache…weil er die SDG. nicht entgegen nehmen konnte…

Oder hattest Du ohne Absprache die Zustellbenachrichtigung ( Zustellung versucht am…für Empfänger… im Postkasten…?

Dann gehe mal zum Empfänger und zeige ihm die Karte.
( Wir haben hier einige Tage verloren )

Offene Bestellungen haben wir auch keine und
nachdem das Paket/Päckchen ja unauffindbar zu sein scheint,
ist das Fragezeichen im Gesicht doch sehr groß :wink:

Da Du zumindest schon mal den wirklichen Empfänger auf Deiner Str. wohnen hast, besuche ihn mal und berichte ihm .
( Gebe ihm die Hinweiskarte des Spediteurs…)

… Da DU Nachbar bist,…verliere beim nächsten Irrläufer keine Zeit
Benachrichtigung im eigenem Kästken gefunden und sofort zum Nachbarn gebracht… :wink:

LG

mfg

nutzlos

Du hast mich leider wieder missverstanden:

Der Empfänger des Päckchen/Pakets bin ICH.

Auf der Benachrichtigungskarte steht:

Empfänger: (Meine Eltern und ich (wir leben im selben Haus) sind die Einzigen im Ort mit diesem Nachnamen; Verwechslung ausgeschlossen)

Angekreuzt auf Benachrichtigungskarte:

  • Liegt in der Filiale am nächsten Werktag zur Abholung bereit
  • Wurde beim Nachbarn

Weder wurde das Paket/Päckchen bei diesem Nachbarn, noch bei einem anderen Nachbarn im Umkreis von 10 Häusern abgegeben.
Und auch auf der Postfiliale wurde das Paket/Päckchen nicht hinterlegt.

Wie gesagt: Empfänger bin laut Benachrichtigungsschein ICH bzw. meine Eltern, die bei mir im Haus wohnen. Und wir sind die Einzigen mit diesem Nachnamen in unserer Gemeinde.

Haben mittlerweile im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis mal rumgefragt, ob uns jemand was geschickt hat. Wurde von allen verneint.

LG

Hallo,

Das klingt aber allgemein schon mal danach, nochmals den Versender zu kontaktieren:

Möge er doch bitte einen Antrag Nachverfolgung der Sendung einreichen.
Eventuell wurden Lagerungsfristen bei der Abholung überschritten, das die Sendung wider zum Versender ging,
oder der Fahrer / sein Verteilzentrum hätten Mist gebaut.

M.W. nach wäre es nur dann rechtsverbindlich, wenn angegebener Empfänger / Vertrauensperson den Empfang der Ware eigenhändig quittiert hätten.
Da kommt aber die Rechtsabteilung in greifbare Nähe.
( Denn es könnte sich darum drehen, wer für eine nicht zugestellte Sendung bei einem Kauf letztlich haftbar wäre… )

Es könnte beim Versender zunächst mal darum gebeten werden, unter welchen Leitziffern er die Sendung beim Spediteuer aufgab.
( Z.B. Sendungsnummer )
Der Beschreibung nach ( Zustellversuch - Benachrichtigung ) könnte es ganz gut sein, das der Fahrer dann mal Stellung beziehen müßte, wohin die Sendung nach erfolglosem Zustellversuch verbracht wurde…
( ist schon merkürdig: " Abgegeben bei „…und gleichzeitig " liegt in Filiale xxx zur Abholung bereit“ ) angekreuzt… ??

M.W. kann nur der Auftraggeber einer Sendung einen Nachforschungsantrag beim Spediteur stellen.

mfg

nutzlos

Hallo,

Das klingt aber allgemein schon mal danach, nochmals den
Versender zu kontaktieren
:

Wenn dieses Board hier nicht so gut moderiert wäre, würde ich jetzt unflätig werden. Und ich hab mich weiter oben schon arg zusammenreißen müssen. Der Threadstarter hat um Rat gebeten und nicht darum, veralbert zu werden.

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[Mod] Abschluss
Hallo,

danke Wurstmann, und darum schließe ich hier ab.

Gruß
Selorius