Paket verloren, Paketversicherung

Angenommen die Versteigerung eines neuen Handys (günstigster Ladenpreis: 200 Euro) bei ebay erbringt 100 Euro. Weiter angenommen geht das bis 500 Euro versicherte Paket mit dem Handy auf dem Weg zum Käufer verloren.
Wem muss der Paketdienst welchen Betrag erstatten?
Jooge

Streng genommen schuldet erst mal niemand irgendjemandem etwas:

1.1. Der Verkäufer bekommt sein Geld vom Käufer und ist damit raus.
1.2. Vom Dienst kann er nichts verlangen, weil er keinen Schaden hat - hat ja sein Geld.

2.1. Der Käufer wiederum konnte vom Verkäufer verlangen, dass er das Paket an den Dienst zur Versendung übergibt; das hat der Verkäufer getan, an der Stelle ist der Verkäufer also auch raus.
2.2. Vom Dienst selbst kann der Käufer nichts verlangen, weil die beiden keine Vertragspartner sind und das Paket auch zu noch keiner Zeit in seinem Eigentum stand.

Da das irgendwie offensichtlich Mist ist, hat man da was erfunden, das da heißt Drittschadensliquidation.

Ausnahmsweise darf/muss der Verkäufer doch den Schaden geltend machen und den Ersatzanspruch an den Käufer abtreten.

Was jetzt noch offen ist, ist die Höhe des Schadens. In dieser Hinsicht gilt: Es ist der Zustand herzustellen, der bestünde, wenn der schädigende Umstand nicht eingetreten wäre; wenn ich das hier grob überschlage, fließen also im Beispiel 200 Euro an den Käufer.