Ein Mann bestellt ein Paket. Es ist Donnerstag früh und der Versender versichert den Erhalt bis Freitag, wenn er den teuren Express Versand benutzt.
Dieser bekommt das Paket aber erst am Montag. Angeblich sei der Empfänger nicht da gewesen und man hätte ihm eine Benachrichtiung in den Postkasten geworfen (Samstags wird bei dem Transportdienst nicht zugestellt).
Der Kunde beschwert sich nun beim Versender, der von dem Transporteur die Versandkosten wiederhaben will. Doch dieser sagt, das der Zusteller im Zeitrahmen der Express-Lieferung dort gewesen sein soll.
Nun steht hier im Prinzip Aussage gegen Aussage, oder? Der Empfänger behauptet keine Nachricht bekommen zu haben und auch den ganzen Tag daheim gewesen zu sein.
Der Versender behauptet, das er dort war und dies durch einen Zettel und einen Vermerk in seinem „Board“ bestätigen kann.
Wie würde eine solche Sache wohl ausgehen.
Gehen wir mal von einem wirklich teuren Express aus, die durchaus mal bis zu 80 Euro kosten können.
Bitte nehmt die Geschichte nicht all zu sehr auseinander oder hinterfragt etwas, diese Geschichte ist WIRKLICH nur ausgedacht.
Würde mich aber mal interessieren.
Hallo, meine Meinung ist. Sei es DHL, Hermes, GLS etc. alle Pakete werden von der Einlieferung bis zur Auslieferung genau dokumentiert. Der Zusteller ist verpflichtet die Auslieferung bzw. Benachrichtigung vor Ort zu dokumentieren. War dies der Fall ( kann man per Sendungsverfolgung feststellen) ist die Transportfirma schon mal aus dem Schneider. Ob nun der Zusteller wirklich geklingelt hat, oder ob die Benachrichtigung, wenn sie wirklich ausgestellt wurde, vielleicht im Werbemüll verlorengegangen ist, ist dabei unwichtig. Außer der Zusteller gibt sein Fehlverhalten, was auch immer zu, dann würde der Transporteur zunächst bezahlen, sich das Geld aber vom Zusteller zurückholen. Steht dagegen Ausssage gegen Aussage wirst du Pech haben. Als Kunde, ob Absender oder Empfänger, hast du dann keine Chance mehr die Portokosten zurückzubekommen.
Als Kunde, ob
Absender oder Empfänger, hast du dann keine Chance mehr die
Portokosten zurückzubekommen.
wieso sollte er auch die portokosten zurückerhalten ?
diese wären auch angefallen, wenn die zusendung rechtzeitig erfolgt wäre. es scheint hier auch keinen rücktrittsgrund zu geben.
außerdem ist fraglich, was unter der „versicherung“ des verkäufers zu verstehen ist. wahrscheinlich hat er nur die voraussichtliche ankunft der lieferung auf der dhl website abgelesen…
wieso sollte er auch die portokosten zurückerhalten ?
diese wären auch angefallen, wenn die zusendung rechtzeitig
erfolgt wäre.
Ich seh das anders. Wenn, wie in diesem Fall der teure Express-Versand gewählt wurde garantiert die DHL ( deine Angabe) die Zustellung am gewünschten/nächsten Tag. Ich geh da sogar noch weiter. Sollten durch die Verzögerung weitere Kosten anstanden sein, sei es z.B. das eine Terminvereinbahrung am Wochenende nicht wahrgenommen werden konnte, bin ich mir nicht sicher ob nicht auch für diese Kosten die DHL aufkommen müsste. Aber wie gesagt, dies gilt alles nur wenn der Transporteur an der Verzögerung schuld ist, was man per Sendungsverfolgung eindeutig belegen kann.
wieso sollte er auch die portokosten zurückerhalten ?
diese wären auch angefallen, wenn die zusendung rechtzeitig
erfolgt wäre.
Ich seh das anders. Wenn, wie in diesem Fall der teure
Express-Versand gewählt wurde garantiert die DHL ( deine
Angabe) die Zustellung am gewünschten/nächsten Tag.
ich weiß nicht, ob die DHL einen bestimmten empfangstag garantiert oder nur möglichst schnell zustellt…
Ich geh da
sogar noch weiter. Sollten durch die Verzögerung weitere
Kosten anstanden sein, sei es z.B. das eine
Terminvereinbahrung am Wochenende nicht wahrgenommen werden
konnte,
das sind folgekosten (ggf. verzögerungsschaden), um die es hier nicht geht. sollte mit dem verkäufer erkennbar ein bestimmter tag der ankunft vereinbart worden sein, dann sind bestimmte folgekosten (entgangener auftrag o.ä.) ein schadensposten.
bin ich mir nicht sicher ob nicht auch für diese
Kosten die DHL aufkommen müsste.
das wäre der fall, wenn zwischen käufer und dhl ein vertrag zustande gekommen wäre. plausibler ist es, dass der verkäufer regress über die haftung gem. § 425 hgb nehmen kann.
Aber wie gesagt, dies gilt
alles nur wenn der Transporteur an der Verzögerung schuld ist,
was man per Sendungsverfolgung eindeutig belegen kann.
es geht hier nur um die portokosten. da es sich dabei nicht um einen schadensposten iSd § 425 hgb handelt, ist auch keine anspruchsgrundlage ersichtlich…