Paketannahme durch Nachbarn

Hallo Wer-Weiss-Was-Gemeinde,

Ich hoffe, ich bin mit meiner Anfrage im richtigen Brett gelandet:

Letzte Woche habe ich ein Päckchen bekommen. Da ich zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht zu Hause war, hat der Postbote es bei einem Nachbarn abgegeben. Tags drauf hab ich die Mitteilung darüber im Briefkasten gefunden. Meinen Nachbarn hab ich aber die nächsten 3 Tage nicht angetroffen und obwohl ich wusste, dass nichts lebenswichtiges in dem Päckchen drin war, hab ich mich natürlich ziemlich darüber geärgert, dass der Postbote das Päckchen nicht wieder mit zum Postamt genommen hat, wo ich es zu den regulären Öffnungszeiten hätte abholen können.

Nun wüsste ich gerne, wie die Rechtslage dazu aussieht. Kann der Postbote in eigenem Ermessen entscheiden, ob er das Päckchen in der Nachbarschaft abliefert oder wieder mit ins Postamt nimmt? Habe ich eine Möglichkeit zu verhindern, dass meine Nachbarn meine Päckchen in Empfang nehmen? Und was mich auch noch interessiert: Wo ist die Grenze zur „Nachbarschaft“ zu ziehen? Dass Warensendungen an im gleichen Haus wie ich wohnende Personen abgegeben worden kam ja schon öfter vor. Dieses Mal wurde das Päckchen aber 4 Häuser weiter in Empfang genommen. Gibt es da eine Regelung, oder kann der Postbote Päckchen theoretisch auch 3 Straßen weiter abliefern?
Und last but not least: kann man diesbezügliche Bestimmungen auch irgendwo nachlesen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Kerstin

Hallo Kerstin,
leider kann ich keine Deiner konkreten Fragen beantworten, ich kann nur meine eigenen Erfahrungen schildern.
Ich habe alle meine Nachbarn gebeten, keine Pakete für uns anzunehmen - inzwischen tut das auch keiner mehr.
Weiterhin habe ich mich wiederholt bei der Post beschwert, mit deren Formularen (gibt’s im Postamt - auf Antwort bestehen) oder bei Vocatus.de und bei Servicewueste.de, wenn mal wieder ein Paket, das keiner annehmen wollte, stundenlang öffentlich zugänglich vor der Haustür lag.
Inzwischen wissen auch alle Postzusteller und deren Vertretungen, was sie sich bei und leisten können und in letzter Zeit klappt das mit den roten Zetteln und dem Abholen auf dem Postamt problemlos. Es war aber nicht ganz einfach.
In Deinem Falle würde ich der Post schriftlich mitteilen, daß Du keine Paketzustellung an Nachbarn wünschst. Sollte dann doch an Nachbarn zugestellt werden, würde ich eine Beschwerde schreiben (mit genauen Daten etc.). Ob irgendwo steht, daß Du einen Anspruch darauf hast, wäre mir erstmal egal. Du bist die Kundin und die Post das Dienstleistungsunternehmen, das muß man sich immer mal wieder klarmachen.
Gruß
J. Doe

Hallo Wer-Weiss-Was-Gemeinde,

Ich hoffe, ich bin mit meiner Anfrage im richtigen Brett
gelandet:

Letzte Woche habe ich ein Päckchen bekommen. Da ich zum
Zeitpunkt der Anlieferung nicht zu Hause war, hat der Postbote
es bei einem Nachbarn abgegeben. Tags drauf hab ich die
Mitteilung darüber im Briefkasten gefunden. Meinen Nachbarn
hab ich aber die nächsten 3 Tage nicht angetroffen und obwohl
ich wusste, dass nichts lebenswichtiges in dem Päckchen drin
war, hab ich mich natürlich ziemlich darüber geärgert, dass
der Postbote das Päckchen nicht wieder mit zum Postamt
genommen hat, wo ich es zu den regulären Öffnungszeiten hätte
abholen können.

Nun wüsste ich gerne, wie die Rechtslage dazu aussieht. Kann
der Postbote in eigenem Ermessen entscheiden, ob er das
Päckchen in der Nachbarschaft abliefert oder wieder mit ins
Postamt nimmt?

Hallo Kerstin,

der Postbote - oder ein Zustelldienst - muss das Paket an Dich aushändigen. Der Empfänger bist Du. Die Praxis, dass Nachbarn ein Paket annehmen ist jedoch weit verbreitet.

Habe ich eine Möglichkeit zu verhindern, dass

meine Nachbarn meine Päckchen in Empfang nehmen?

Ja, die Nachbarn auffordern, keine Päckchen anzunehmen.

Und was mich

auch noch interessiert: Wo ist die Grenze zur „Nachbarschaft“
zu ziehen? Dass Warensendungen an im gleichen Haus wie ich
wohnende Personen abgegeben worden kam ja schon öfter vor.

Auch im selben Haus ist es bedenklich, besonders dann, wenn eine Nachname angenommen werden sollte. Hier ist im Übrigen der Empfänger ohnehin nicht verpflichtet, dem Nachbarn das Paket abzunehmen, wenn der Absender nicht eindeutig erkennbar ist. Der Nachbarn bleibt dann auf der Zahlung sitzen.

Dieses Mal wurde das Päckchen aber 4 Häuser weiter in Empfang
genommen. Gibt es da eine Regelung, oder kann der Postbote
Päckchen theoretisch auch 3 Straßen weiter abliefern?

Nein, hier wurde eindeutig falsch gehandelt. Paketaushändigungen bei Nachbarn kann noch akzeptiert werden - wobei Nachbarn, wenn sie ein Paket annehmen, dieses unverzüglich aushändigen müssen, sie dürfen z.B. bei einem Empfang am Freitag nicht über das Wochenende wegfahren und erst am Montag das Paket aushändigen, wenn zu erwarten ist, dass Du am Wochenende zu Hause bist oder gar auf das Paket wartest.

Und last but not least: kann man diesbezügliche Bestimmungen
auch irgendwo nachlesen?

Zuerst einmal gelten die Beförderungsbestimmungen der einzelnen Paketdienste. Alles andere ist in diversen Urteilen festgelegt worden. Nichtaushändigung = Unterschlagung, zu späte Aushändigung und Schaden = Schadenersatz usw.

Gruss Günter

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Kerstin

Hallo,

die rechtliche Seite wurde ja schon genannt.

Andererseits bin ich recht dankbar, wenn jemand anderes im Haus das Paket annimmt und ich nicht zur Post muss.
Aus diesem Grund sage ich vorher einem Nachbarn bescheid, dass da ein Paket kommt, von welcher Fa. es kommt und geben ihm das Geld. Dann ist das sauber koordiniert.

Gruss, Niels