Guten Tag!
Wie ist das, wenn man für seinen Nachbarn ein Paket annimmt, den Empfang quittiert, ihm das Paket dann später überreicht, der Nachbar wegzieht, die Rechnung nicht zahlt, ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet wird, welches jetzt den netten Nachabrn anschreibt, der das Paket angenommen hat?
Ist das rechtens? Muss jetzt der nette Nachbar, der das Paket angenommen hat, dafür zahlen? Wenn es keine Zeugen für die spätere „Übergabe“ gibt?
Der „böse“ Nachbar behauptet, das Paket nicht erhalten zu haben, behauptet, der „nette“ Nachbar sei im Besitz der Ware.
Das Inkasso-Unternehmen fordert jetzt beim „netten“ Nachbarn die Zahlung an.
Ist das ok?
Liebe Grüße,
Elke
Hallo Elke,
der „nette Nachbar“ hat ja mit dem Kauf gar nichts zu tun. Wenn man ihm Unterschlagung vorwirft, dann wäre wohl eher eine Anzeige gegen ihn erstattet worden, als dass man ihm eine Rechnung schickt.
Gruß!
Horst
Genau, einfach gar nicht ignorieren.
Gruß
Und andersherum konstruiert:
Onlinehändler verschickt Ware vermeintlich an Nachbar A (diesmal ist der der Nette). In Wirklichkeit weiß Nachbar B dass Nachbar A praktisch nie zuhause ist und dass er die Ware abfangen kann. Klarer Betrugsfall.
Über welchen Weg kommt der Onlinehändler an sein Recht? Der Kaufvertrag wurde dann ja -zumindest vorstellbar- mit falschen Angaben getätigt. Geht da nur Betrugsanzeige, weil ‚normales‘ Mahnverfahren scheint mangels Kenntnis des Vertragspartners schwer.