mal angenommen, der Paketbote (DHL) gibt Pakete einfach beim Nachbarn ab.
Im Tracking-System findet man dann auch noch den sehr sinnvollen Eintrag: „Angenommen durch: Nachbar“.
Somit landen also unter Umständen wertvolle oder auch sehr persönliche Dinge in Händen von Leuten, die rein zufällig nebenan wohnen und die u.U. auf keinen Fall die Sachen ausgehändigt bekommen sollen.
Ist das überhaupt rechtens?
Müsste der Paketauslieferer nicht das Paket wieder mitnehmen, evtl. ein zweites Mal ausliefern oder eine Abholkarte hinterlassen?
im Prinzip hast du Recht. Aber die meisten Leute (ich auch!) finden es besser ihr Paket beim Nachbarn abzuholen als sich samstags 3 Stunden bei der Post anzustellen, um es abzuholen. Gib doch bei der Bestellung an, dass du nur eine persönliche Zustellung wünscht, viele Versender schreiben das dann mit auf’s Paket.
im Prinzip hast du Recht. Aber die meisten Leute (ich auch!)
finden es besser ihr Paket beim Nachbarn abzuholen als sich
samstags 3 Stunden bei der Post anzustellen, um es abzuholen.
Das unterschreibe ich mit… insbesondere wenn es eben gar nicht mit der Post kommt, sondern mit anderen Paketdiensten die Samstags gar keine Öffnungszeiten haben.
Gib doch bei der Bestellung an, dass du nur eine persönliche
Zustellung wünscht, viele Versender schreiben das dann mit
auf’s Paket.
Hm… geht das bei vielen Versendern überhaupt… insbesondere bei Internetbestellungen?
hier dürfte ausschließlich von Belang sein, was der Versender mit dem Frachtführer vertraglich vereinbart hat.
In den AGB von DHL heißt es dazu:
DHL darf Sendungen […] an einen Ersatzempfänger abliefern. Ersatzempfänger sind
Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten
andere, auch in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie
Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind und der Zusteller den Empfänger unverzüglich mittels Benachrichtigungskarte über die Sendungen und die Person des Ersatzempfängers (Name und Anschrift des Hausbewohners bzw. Nachbarn)
durch Einlegen in die Empfangseinrichtung des Empfängers (Hausbriefkasten etc.) informiert. Eine Ablieferung an Hausbewohner und Nachbarn ist ausgeschlossen, sofern der Absender eine entgegenstehende Vorausverfügung erteilt oder der Empfänger gegenüber DHL durch Mitteilung in Textform eine derartige Ablieferung untersagt hat.
Laut Vertrag zwischen Versender und Frachtführer ist das also nicht zu beanstanden. Ist der Empfänger damit nicht einverstanden, muss er mit dem Versender eine andere Versandart wählen oder die o.g. Vorausverfügung erteilen.
bei Verkäufern wie ebay, wo Du die Möglichkeit hast per E-Mail zu kommunizieren auf jeden Fall.
Bei Internetshops hat man meistens ein Zusatzfeld „Bemerkungen“, da kann man das auch rein schreiben.
Zugegebener maßen sind das nicht alle, aber schon mal ne Menge.
in der Theorie mag das wohl so sein, in der Praxis kam es bei mir schon vor, dass eine Whisky-Lieferung, auf der außen fett draufstand „Bitte nicht bei Nachbarn, insbesondere Minderjährigen, abgeben“, natürlich bei der 14jährigen Tochter des Nachbarn abgegeben wurde. (Ich gehe mal davon aus, dass der Versender, wenn er so etwas auf das Paket draufschreibt nicht gleichzeitig dem Zusteller eine gegenteilige Erlaubnis gibt).
Aufgrund der Aufschrift musste ich dann auch noch erklären, was im Paket drin war, da meine Nachbarin „Erwachsenenspielzeug“ vermutete…
in der Theorie mag das wohl so sein, in der Praxis kam es bei
mir schon vor, dass eine Whisky-Lieferung, auf der außen fett
draufstand „Bitte nicht bei Nachbarn, insbesondere
Minderjährigen, abgeben“, natürlich bei der 14jährigen Tochter
des Nachbarn abgegeben wurde. (Ich gehe mal davon aus, dass
der Versender, wenn er so etwas auf das Paket draufschreibt
nicht gleichzeitig dem Zusteller eine gegenteilige Erlaubnis
gibt).
das widerspricht meinen Aussagen nicht. Ich bezweifle nur, dass man durch handschriftliche Notizen auf der Sendung Sonderregeln zur Zustellung wirksam vereinbaren kann. Schließlich gibt es kostenpflichtige Zusatzleistungen, die man extra beauftragen und bezahlen kann. Logischerweise befolgt der Frachtführer Anweisungen wie „Eigenhändig“, „Zustellung nicht vor 12:00 Uhr“ etc. nur dann, wenn diese als kostenpflichtige Zusatzleistung gebucht werden.
Man sollte in diesem Zusammenhang natürlich auch berücksichtigen, dass ein beim Nachbarn abgegebenes Paket diesen nicht automatisch berechtigt, dieses zu öffnen.
Gib doch bei der Bestellung an, dass du nur eine persönliche
Zustellung wünscht, viele Versender schreiben das dann mit
auf’s Paket.
was so aber nichts bringen dürfte. Entweder ich wähle das als bestimmte Versandform und bezahle auch dafür oder ich lasse es bleiben. Bei Amazon kostet diese Versandform 5 Euro Aufpreis.
Ich bezweifle nur,
dass man durch handschriftliche Notizen auf der Sendung
Sonderregeln zur Zustellung wirksam vereinbaren kann.
Klar. In diesem Fall war aber die Aufschrift aufgedruckt und ich denke mir mal, dass wenn einer sich schon die Mühe macht extra Verpackungsmaterial mit Aufdruck herzustellen und zu verwenden, er auch die Sonderregellung zur Zustellung vereinbaren wird (evtl. bei Alkohol sogar muss?).
Klar. In diesem Fall war aber die Aufschrift aufgedruckt und
ich denke mir mal, dass wenn einer sich schon die Mühe macht
extra Verpackungsmaterial mit Aufdruck herzustellen und zu
verwenden, er auch die Sonderregellung zur Zustellung
vereinbaren wird
komisch, dass die Post Hinweise wie „nicht werfen“, „hier oben“ oder „handle with care“ beharrlich ignoriert, obwohl diese auf dem Paket aufgedruckt sind…
In diesem Fall war aber die Aufschrift aufgedruckt und
ich denke mir mal, dass wenn einer sich schon die Mühe macht
extra Verpackungsmaterial mit Aufdruck herzustellen und zu
verwenden, er auch die Sonderregellung zur Zustellung
vereinbaren wird (evtl. bei Alkohol sogar muss?).
a) ein Aufdruck kostet genau gar keine Mühe
b) Mühe bewirkt keine Sonderrechte
b) wer ein Paket zum Versender gibt, erkennt dessen AGB und dessen Versandbedingungen an.
Also: was solls?
Gruß
loderunner (ianal)
eine Benachrichtigung lag laut Empfänger nicht im Kasten.
es wurde nicht der Name des Nachbarn notiert, sondern einfach nur „Nachbar“
Wenn da wenigstens stehen „Paule Meyer“ würde, hätte man ja wenigstens etwas in der Hand. Man hat ja oft nicht nur einen Nachbarn. Ob der Paketzusteller Tage später die Person noch beschreiben kann, ist auch fraglich.
Nehmen wir mal an, der „Nachbar“ wird nicht gefunden, das Paket ist weg.
Wer zahlt nun den Schaden?
Empfänger?
Versender?
DHL?
eine Benachrichtigung lag laut Empfänger nicht im Kasten.
es wurde nicht der Name des Nachbarn notiert, sondern
einfach nur „Nachbar“
Wenn da wenigstens stehen „Paule Meyer“ würde, hätte man ja
wenigstens etwas in der Hand. Man hat ja oft nicht nur einen
Nachbarn. Ob der Paketzusteller Tage später die Person noch
beschreiben kann, ist auch fraglich.
das ist ärgerlich und man kann sich darüber beschweren. Das hat aber wenig mit der rechtslage zu tun.
Nehmen wir mal an, der „Nachbar“ wird nicht gefunden, das
Paket ist weg.
Wer zahlt nun den Schaden?
Empfänger?
Versender?
DHL?
Zunächst müsste DHL die Info erbringen, an wen das Paket übergeben wurde. Können sie das nicht, müssen sie selbst haften. Können sie das, hängt die Beantwortung von etlichen weiteren Infos ab. Das Thema wurde hier schon mehrfach diskutiert.
Ein „Nachweis“ von DHL, das Paket an „irgendwen“ übergeben zu haben, reicht aber nicht. Da muss schon ein Name genannt werden und der Empfang durch vorliegende Unterschrift nachgewiesen werden.
was so aber nichts bringen dürfte. Entweder ich wähle das als
bestimmte Versandform und bezahle auch dafür oder ich lasse es
bleiben. Bei Amazon kostet diese Versandform 5 Euro Aufpreis.
Kann nicht sein. Wie gesagt ist „diese“ Versandform (also persönliche Übergabe an der Zieladresse) eigentlich so vorgesehen. Das es anders praktiziert wird hat, wie geschrieben, den Grund, dass es die meisten Menschen wohl lieber so wollen.
Kann nicht sein. Wie gesagt ist „diese“ Versandform (also
persönliche Übergabe an der Zieladresse) eigentlich so
vorgesehen. Das es anders praktiziert wird hat, wie
geschrieben, den Grund, dass es die meisten Menschen wohl
lieber so wollen.
nur komisch, dass die Beförderungsbedingungen aller mir bekannter Paketdienste eine Zustellung an Ersatzpersonen ausdrücklich vorsehen.
Ich kann mir nicht recht vorstellen, wie Du zu der Aussage „kann nicht sein“ kommst. Der Paketdienst will die Sendung möglichst schnell loswerden. Und wenn man tausendmal „eigenhändig“ aufs Paket schreibt, den Service aber nicht bucht: Der Fahrer wird es auf jeden Fall beim Nachbarn abgeben. Schon allein aufgrund der Tatsache, dass er nur Geld für zugestellte Pakete bekommt. Was er wieder mitbringt, bekommt er nicht bezahlt.
ich habe vor gar nicht langer Zeit einen neuen DHLer zur Schnecke gemacht, weil er
nicht mal ausreichend nach dem Klingeln gewartet hat
nicht mal ne Benachrichtigung über die Abgabe beim Nachbarn hinterlassen hat.
Gewirkt hat das aber schon. Zumindest die benachrichtigung muss sein, sonst ist der Zusteller in Haftung für den Verlust (gab kürzlich ein Urteil hierzu!)
Das habe ich dem Zusteller auch mitgeteilt.
Ein „Nachweis“ von DHL, das Paket an „irgendwen“ übergeben zu
haben, reicht aber nicht. Da muss schon ein Name genannt
werden und der Empfang durch vorliegende Unterschrift
nachgewiesen werden.
Mh. auch das ist nicht ganz einfach, da auf der kleiner Fläche des Geräts meist nur ein Kürzel Platz hat. Und dann ist ja nicht mal sicher, ob der angegebene Name stimmt…