folgende konstellation: A erhält ein paket, ist aber nicht zuhause, das paket wird vom paketboten bei einem nachbarn abgeben. A kommt nach fünf tagen zurück, der nachbar sagt er hätte nach drei tagen das paket auf den briefkästen am hauseingang gelegt, er wollte das paket nicht mehr aufbewahren. jetzt ist das paket weg. wie kommt A an den inhalt bzw. den gegenwert des pakets? der nachbar hat wohl bei dem paketdienstdie annahme des pakets mit seiner unterschrift bestätigt. liegt die schuld beim paketdienst oder beim nachbarn? was kann A tun?
der Nachbar sagt, er hat es angenommen, hat es auch unterschrieben und hat es dann irgendwann einmal in den Flur gelegt, weil ihm egal war, ob das eine goldene Uhr oder ein Überraschungsei war.
Der Nachbar hat in diesem Fall jegliche Vernatwortung übernommen und muss dafür geradestehen.
Er kann nicht einfach sagen: „Ja, dat hann isch unggerschrieve, ävver isch wulld dat uss dem Huus hann!“
aufbewahren. jetzt ist das paket weg. wie kommt A an den
inhalt bzw. den gegenwert des pakets? der nachbar hat wohl bei
dem paketdienstdie annahme des pakets mit seiner unterschrift
bestätigt. liegt die schuld beim paketdienst oder beim
nachbarn? was kann A tun?