Paketdienst legt Paket vor die Tüer => Paket weg

Folgender Fall:

Mal angenommen, Käufer A in Süddeutschland kauft von Verkäufer B. in Norddeutschland. Vereinbart wird ein versicherter Versand per Transportunternehmen C.

Käufer A erlaubt dem Transportunternehmen C die Abstellung der Ware in der verschließbaren Garage bei Lieferung.

Fahrer D des Transportunternehmen C liefert die Ware, stellt sie jedoch NICHT an den vereinbarten Ort (Garage), sondern einfach direkt vor die Tür, in einen großen, nicht verschlossenen Hof, für jeden der vorbeikommt oder gegenüber wohnt gut einsehbar.

Käufer A ist an diesem Tag nicht da, als er nach Hause kommt, stehen keine Paktete vor der Tür. Nach ein paar Tagen wundert sich Käufer A, wo denn die Lieferung bleibt. Er erkundigt sich bei Verkäufer B nach dem Verbleib. Verkäufer B gibt an die Ware ordnungsgemäß versendet zu haben und verweist an Transportunternehmen C. Transportunternehmen C gibt an die Ware ordnungsgemäß geliefert zu haben, allerdings gäbe es keine Empfangsbestätigung, da Kunde A ja erlaubt habe die Ware abzustellen. Eine ordungsgemäße Abstellung war aber zu dem angegebenen Zeitpunkt gar nicht möglich, da Ehefrau von Kunde A unwissentlich über die Vereinbarung die Garage abschloss und auch das eigene Fahrzeug vor die Garagentür stellte, als sie das Haus für die nächsten Stunden ebenfalls verließ.

Bei diesem Fall, wer würde für den Verlust der Pakete haften?

Bin zum Glück kein Jurist, weiß aus der Praxis nur, dass die abgegebenen Abstellgenehigungen den Logistikern viel Spiel lassen, ja lassen müssen, da sie ja keine Unterschrift erhalten können.
Wie es in deinem Fall ist, dass die Sendung nicht am vereinbarten Ort abgestellt wurde, kann ich nciht sagen.

Hallo,
das sollte in den Vertragsbedingungen stehen. Die entscheidende Frage ist hier: Was versteht man unter Zustellung.
Gruß Andreas