Wenn das kleine paketförmige Sendungen sind, warum sollte man das nicht ganz normal verschicken dürfen ?
Worin unterscheidet sich denn E-Schrott (Komplettgeräte oder Teile davon) denn von der gleichartigen Neuware, die auch verschickt werden darf ?
Greift da wirklich das Abfallwirtschaftsgesetz ?
Bundesweit ? Geht es um den Rücktransport von Altgeräten zum Recycling ?
es greift als bundesrechtlicher Rahmen das KrWG. Die unglücklichen Formulierungen dort haben u.a. dazu geführt, dass eine ganze Reihe von früher banalen Rücknahmen (Druckerkartuschen, Wasserfilterpatronen usw.) nicht mehr so einfach durchgeführt werden können.
Einfach als Handelsware bezeichnen, ganz simpel im An- und Verkauf.
Erst dann der Verkauf an die Recyclingfirma.
So kann es ganz einfach als Paket mit 31 kg bis 40 kg mit Paketdiensten versendet werden oder per Spedition auf Palette mit 300 kg oder so.