Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Ein neuer Nachbar ist eingezogen, den die anderen Hausbewohner noch nicht kennen.
Eines Tages klingelt ein Paketdienst (z.B. GLS), der neue Nachbar ist nicht da. Ein anderer Hausbewohner will so freundlich sein und nimmt das Paket an.
Er will wenig später das Paket beim neuen Nachbarn abgeben. Dieser weigert sich jedoch, das Paket anzunehmen, weil er es nicht haben wollte, angeblich sogar nicht bestellt hat (obwohl die Rechnung wohl schon von seinem Konto abgebucht werden sollte).
Der neue Nachbar behauptet sogar, der Hausbewohner hätte sich damit „strafbar“ gemacht, ein Paket anzunehmen, was nicht erwünscht war. Und dieser müsse sich jetzt auch darum kümmern, das Ganze irgendwie wieder gerade zu biegen.
Allerdings sind allein schon die Anrufgebühren bei der Paketdienst-Hotline ziemlich teuer.
Wie sieht es nun aus: Ist der Hausbewohner tatsächlich dazu verpflichtet, sich um die Rückgabe des Paketes zu kümmern? Hat er sich damit belangbar gemacht, als er das unerwünschte Paket aus purer Freundlichkeit angenommen hat?
Was müsste er tun, wenn sich der neue Nachbar weigert, das Paket anzunehmen, ohne selbst für irgendwelche Kosten aufkommen zu müssen???
Herzlichen Dank schonmal für alle Antworten.
Cola710