Hallo,
wir haben über das Internet eine PSP verkauft.
Diese wurde als Paket verschickt und ist heute dem Käufer zugestellt worden.
Jetzt sagt mir der Käufer per Email das zwar ein Paket angekommen ist aber der Inhalt keine PSP war sondern etwas ganz anderes.
Jetzt meine Frage:
Bin ich als Verkäufer und Absender noch in der Nachweispflicht was ich in das Paket gepackt habe und wenn ja wie sollte ich das überhaupt beweisen?
Befürchte das mich da eher jemand übers Ohr ziehen möchte und das Geld zurück will und die PSP zusätzliche.
Denn vertauscht wurde von mir der Inhalt definitiv nicht.
Wer ist da wie im Recht und Nachweispflicht?
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet wie das rechtlich aussieht.
Vielen Dank!
Hallo,
Jetzt sagt mir der Käufer per Email das zwar ein Paket
angekommen ist aber der Inhalt keine PSP war sondern etwas
ganz anderes.
Wer ist da wie im Recht und Nachweispflicht?
selbstverständlich müsste der Verkäufer beweisen, dass er die richtige Sache verschickt hat. Sonst könnte man als Verkäufer ja immer Ziegelsteine verschicken.
Die Würdigung von Beweisen und Zeugenaussagen wird letztendlich ein Richter vornehmen.
Gruß
S.J.
Eine sehr unangenehme Situation. Bist du rechtsschutzversichert? Das würde die Sache erheblich erleichtern. Denn dann kann man dem Empfänger getrost raten, dass er sich einen Anwalt nehmen soll, wenn er auf seiner Behauptung besteht. Wenn er dich wirklich übers Ohr hauen wollte, wird er wohl kaum einen Anwalt einschalten. Und falls doch, wäre eben - wie gesagt - die Rechtsschutzversicherung gefragt.
Hallo Steve
Und wie wäre dann der Umkehrschluss? Dann könnten ja täglich Millionen Versandhauskunden behaupten, mit falscher Ware bzw. Ziegelsteinen beliefert worden zu sein.
Streng genommen müsste man dann mit der Umverpackung der Ware zu seinem Logistiker latschen, alles von dem Paketshop Mitarbeiter verpacken lassen und dann versenden?
Oder denke ich da jetzt zu krumm?
MFG
Mike
Hallo,
Und wie wäre dann der Umkehrschluss? Dann könnten ja täglich
Millionen Versandhauskunden behaupten, mit falscher Ware bzw.
Ziegelsteinen beliefert worden zu sein.
sicher könnten sie das. Aber würde man ihnen das glauben? Zudem: Das kommt durchaus vor. Daher werden von den Firmen entsprechende Vorkehrungen getroffen.
Streng genommen müsste man dann mit der Umverpackung der Ware
zu seinem Logistiker latschen, alles von dem Paketshop
Mitarbeiter verpacken lassen und dann versenden?
Oder denke ich da jetzt zu krumm?
Wenn ich behaupte, dass alles im Paket war, was ich verkauft habe, muss ich das im Zweifelsfall beweisen. Das ist ein Grundsatz im deutschen Recht.
Wie ich einen Beweis anzutreten habe und wie glaubwürdig dieser ist, entscheidet letztendlich ein Richter. Verkäufer, die ihre Pakete unter Anwesenheit von 10 Zeugen verpacken sind natürlich auch unglaubwürdig.
Gruß
S.J.
selbstverständlich müsste der Verkäufer beweisen, dass er die
richtige Sache verschickt hat.
muss nicht der beweisen der klagt? erst einmal steht hier aussage gegen aussage!
Hallo,
muss nicht der beweisen der klagt? erst einmal steht hier
aussage gegen aussage!
der Käufer wird auf Erfüllung des § 433 Abs. 1 BGB klagen.
Der Verkäufer müsste dann beweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist.
Gruß
S.J.