Paketinhalt fehlt teilweise

Hallo,

angenommen Privatmann A kauft bei Privatmann B einen Kaffeevollautomaten.

B packt den kompletten Automaten zusammen mit seiner Frau ein und bringt in zum versicherten Versand. Beim Auspacken merkt A (natürlich auch mit einem Zeugen, nämlich dem Paketzusteller), dass ein wichtiges Teil (Brühgruppe) fehlt.

Das Paket ist Originalverpackt und zeigt keinerlei Beschädigungen auf.

Würde die Paketversicherung hier haften oder hätte der Empfänger A einfach Pech gehabt?

Danke und Gruß
Didi

Morgen Didi

Würde die Paketversicherung hier haften

Sehr unwahrscheinlich.
Die Paketversicherung haftet nur, wenn das Paket auf dem Versandweg verschollen geht, zerstört wird oder eine Beschädigung des Paketes (bei der Paketübergabe) auf Verlust oder Beschädigung des Inhaltes hindeutet.

Allerdings sagst Du selbst,

Das Paket ist Originalverpackt und zeigt keinerlei Beschädigungen auf.

Und mal ganz ehrlich, wie soll die „Brühgruppe“ denn auch aus dem Paket verschwunden sein? Die Schadensabteilung des Paketdienstes wird die Haftung wahrscheinlich mit eben dieser Begründung ablehnen.

oder hätte der Empfänger A einfach Pech gehabt?

Der Käufer allerdings hat Anspruch auf die vollständige Ware. Und dazu gehört auch die „Brühgruppe“. Dies gilt natürlich auch bei jedem Privatverkauf. Und mit dem Paketzusteller als Zeugen kann er das auch glaubhaft belegen (Obwohl ich persönlich das etwas merkwürdig finde; welcher Paketzusteller hat noch die Zeit und Muße zu warten, bis der Empfänger den Inhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung überprüft hat?).
Also würde ich eher sagen, der Verkäufer hat Pech gehabt und muss nachliefern oder die Ware zurücknehmen.

Aber was genau meinst Du mit

Das Paket ist Originalverpackt

Der Überkarton? Oder der Kaffeevollautomat?
Im zweiten Fall würde ich mich an den Hersteller wenden. Dann war das vermutlich kein Einzelfall, sondern ist bei einer ganzen Serie oder Teil einer Serie passiert. Und das widerum ist dem Hersteller dann natürlich bekannt. Vermutlich werden sie bereit sein, den Fehler zu beheben und die Brühgruppe nachsenden, bzw. den Kaffeevollautomaten austauschen.

Gruß
schatten

Guten Morgen,

Und mal ganz ehrlich, wie soll die „Brühgruppe“ denn auch aus
dem Paket verschwunden sein?

Das hab ich mich auch gefragt…

Und mit dem Paketzusteller als
Zeugen kann er das auch glaubhaft belegen (Obwohl ich
persönlich das etwas merkwürdig finde; welcher Paketzusteller
hat noch die Zeit und Muße zu warten, bis der Empfänger den
Inhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung überprüft hat?).

Das kam mir auch mehr als komisch vor, die wollten zusammen einen Kaffee trinken aus der neuen Maschine (!). Vielleicht war dieser Käufer sein letzter Kunde, aber selbst dann kann ich das kaum nachvollziehen. Aber wenn der Zusteller sein Kumpel wäre, würde dieser das sicherlich gern bezeugen.

Also würde ich eher sagen, der Verkäufer hat Pech gehabt und
muss nachliefern oder die Ware zurücknehmen.

Aber der Verkäufer hat das Paket mit kompletten Inhalt bei einem Versender abgegeben und hier tritt ja eigentlich der Gefahrenübergang ein. Der Verkäufer hat seine Schuldigkeit getan.

Aber was genau meinst Du mit

Das Paket ist Originalverpackt

Unpräzise ausgedrückt, sorry. In diesem angenommenen Fall handelt es sich um eine gebrauchte Maschine, die beim Käufer genauso verpackt ankam, wie sie der Verkäufer versandt hat (gleiches Klebeband usw.)

Danke und Gruß
Didi

Hallo,

Beim Auspacken merkt A
(natürlich auch mit einem Zeugen, nämlich dem Paketzusteller),
dass ein wichtiges Teil (Brühgruppe) fehlt.

also da würde ich doch größte Zweifel hegen.

Seit wann hilft der Paketzusteller beim Auspacken und überprüft den Inhalt auf Vollständigkeit.

Das klingt für mich völlig realitätsfern und ist daher alles andere als glaubwürdig.

Im Zweifel müsste der Verkäufer beweisen, dass er die Sache im vertragsgemäßen Zustand an den Frachtführer übergeben hat.

Gruß

S.J.