Hallo
wenn man bei Ebay etwas verkauft mit versichertem Versand z.B über Hermes oder DHL, wie lange muss der Verkäufer den Versandbeleg aufheben oder besser gefragt wielange is der Verkäufer in der Vorlegepflicht dieser Versandquittung?
MfG
Florian
Hi
Ich bin kein Rechtswissender , aber verkaufe seit 2002 im Ebay
Ich hebe den Versandschein auf , bis ich von dem Käufer die bestätigung habe , das er die Ware hat und zufrieden ist , beispielweise durch die vergabe seiner Bewertung .
Ich sehe persönlich keinen Grund den Beleg weiterhin aufzuheben , wenn der Ablauf korrekt vom Käufer bestätigt wurde
Toni
Hallo,
wenn man bei Ebay etwas verkauft mit versichertem Versand z.B
über Hermes oder DHL, wie lange muss der Verkäufer den
Versandbeleg aufheben oder besser gefragt wielange is der
Verkäufer in der Vorlegepflicht dieser Versandquittung?
hier gelten die üblichen Verjährungsfristen, innerhalb derer der Anspruch auf Lieferung besteht. Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre. Genauere Infos unter http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung
Wird also innerhalb der Verjährungsfrist vom Käufer die Erfüllung gefordert obwohl diese bereits erfolgte, ist man gut beraten den Versand entsprechend nachweisen zu können.
Gruß
S.J.