Pakettschaden Mieter vs. Vermieter

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt:

Der Mieter hat einen selbstverschuldeten Wasserschaden von 2m² der Versicherung gemeldet. Der Vermieter wurde hierrüber informiert.

Die Versicherung übernimmt einen Zeitwert von bis zu 1000€

Firma A würde für die Reparatur 1700 € beanspruchen

Firma B, welche bereits das Pakett im kompletten Haus verlegt hat und sehr gut bekannt mit dem Vermieter ist, würde für 1550 den kompletten Raum mit Laminatt auslegen

Firma C würde eine Reparatur der Stelle für 700€ berechnen

Zusatzinformationen:

Der Vermieter hat dem Mieter bereits mündlich darauf hingewiesen das er die Wohnung zum September zum Eigengebrauch nutzen möchte.

Fragen:

  1. Wer wählt die Firma welche die Reparatur ausübt?
  2. Kann der Vermieter dem Mieter bei Auszug Kaution abziehen wenn durch die Reparatur Farbabweichungen entstehen?
  3. Sollte der Vermieter die Wahl des Unternehmes treffen dürfen welche den Boden bearbeitet - wer zahlt die anfallenden Kosten welche die Versicherung nicht abdeckt? (Im Fall Firma B = 550 Euro)

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten

1 Der Vermieter
2 Kommt auf die Intensität an, vermutlich ja
3 Der Schadensverursacher (bzw. seine Versicherung) zahlt den Schaden. Die Versicherung legt den Zeitwert des geschädigten Objektes und damit die Höhe des Schadens fest. Mehr Schaden ist nicht entstanden und muss nicht bezahlt werden. Sollte der Vermieter mit der Festlegung der Schadenshöhe nicht einverstanden sein, muss er einen höheren Schaden geltend machen. Die Versicherung übernimmt üblicherweise den Prozess. Über den festgelegten Schaden hinausgehende Beträge für die Reparatur erhöhen den Wert des Objektes und sind damit vom Vermieter zu tragen.

vnA

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt:

Der Mieter hat einen selbstverschuldeten Wasserschaden von 2m²
der Versicherung gemeldet. Der Vermieter wurde hierrüber
informiert.

Die Versicherung übernimmt einen Zeitwert von bis zu 1000€

Firma A würde für die Reparatur 1700 € beanspruchen

Firma B, welche bereits das Pakett im kompletten Haus verlegt
hat und sehr gut bekannt mit dem Vermieter ist, würde für 1550
den kompletten Raum mit Laminatt auslegen

Firma C würde eine Reparatur der Stelle für 700€ berechnen

Zusatzinformationen:

Der Vermieter hat dem Mieter bereits mündlich darauf
hingewiesen das er die Wohnung zum September zum Eigengebrauch
nutzen möchte.

Fragen:

  1. Wer wählt die Firma welche die Reparatur ausübt?

der Vermieter (Eigentümer des Gebäudes)

  1. Kann der Vermieter dem Mieter bei Auszug Kaution abziehen
    wenn durch die Reparatur Farbabweichungen entstehen?

Nein - denn der Vermieter gibt doch den Auftrag an den Reparaturdienst.

  1. Sollte der Vermieter die Wahl des Unternehmes treffen
    dürfen welche den Boden bearbeitet - wer zahlt die anfallenden
    Kosten welche die Versicherung nicht abdeckt? (Im Fall Firma B
    = 550 Euro)

Der Vermieter selbst.

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten

Gruß Merger