Hallo ich mal wieder.
Ich überlege gerade ob ich zukunft einen beleuchteten Schaltknauf anbieten soll,und wenn ich Ihn verschicke natürlich nur noch als Paket. ALso ich teste natürlich die Ware bei mir, ob sie auch geht. Nun aber meine Frage, was ist, wenn der Schaltknauf beim Empfänger ankommt und er leuchtet nicht mehr? Der Schaltknauf hat äußerlich keine Schäden, doch er leuchteth nicht mehr, da er was-weis-ich warum während des Versandes kaputt ging. Zahlt da die Post ohne weiters? Immerhin ist es ja kein offensichtlicher Schaden, wie eine Riss oder eine abgebrochene Kante?
Da der Empfänger das Paket einwandfrei quittiert hat… wird sich die Post hüten, für solche Schäden aufzukommen.
Eigentlich hast du die Nachweispflicht, dass dieser Schaltknauf funktionierte, als er verpackt und von der Post übernommen wurde.
D.h.im Klartext, du mußt den abholenden Postmann den Schaltknauf testen lassen, vor seinen Augen verpacken und ihn diese einwandfreie Funktion schriftlich bestätigen lassen…
Da diese Vorgehensweise aber nicht alltagstauglich ist… (spätestens beim zweiten Schaltknauf ist der Postmann weg ohne ein Paket mitgenommen zu haben…) …bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als den Schaden auf deine eigene Kappe zu nehmen…
gruß
Mike
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