Paketzustellung

Wer haftet eigentlich, wenn ein Nachbar ein Paket annimmt und dieses verschwindet, weil es der Nachbar dem eigentlichen Empfänger vor die Tür stellt?

Hallo!

Warum hat er es denn dann überhaupt angenommen,wenn ér das macht,was der Zusteller gerade vermeiden wollte ?

In den allermeisten Fällen muss der aber nicht haften.
Es mag Fälle geben,nämlich,wenn Nachbar schon öfters Waren für den Nachbarn angenommen hatte oder es eine richtige mündliche Absprache darüber gab.

MfG
duck313

Wer haftet eigentlich, wenn ein Nachbar ein Paket annimmt und
dieses verschwindet, weil es der Nachbar dem eigentlichen
Empfänger vor die Tür stellt?

Das hängt davon ab, von wem es war. Ein Händler, bei dem Du etwas gekauft hst, hat dafür zu sorgen, daß Du die Ware bekommst. Beim Weihnachtspaket von Tante Uschi mußt Du Dich selber um den Verbelib kümmern. Aber wenn der Nachbar schon zugibt, daß er es vor die Tür gestellt hat, ist doch klar, wer zahlt, oder?

Hallo,

Das hängt davon ab, von wem es war. Ein Händler, bei dem Du
etwas gekauft hst, hat dafür zu sorgen, daß Du die Ware
bekommst. Beim Weihnachtspaket von Tante Uschi mußt Du Dich
selber um den Verbelib kümmern.

Falsch, auch hier gibt es i.a.R. einen Dritten, der den Transport verbindlich übernommen hat.
Und auch der Händler hat das Paket in aller Regel nicht persönlich abzuliefern. Genau für die Fragen des Transports gibt es das Frachtrecht.

Aber wenn der Nachbar schon
zugibt, daß er es vor die Tür gestellt hat, ist doch klar, wer
zahlt, oder?

Mitnichten: zu den Aufgaben des Transportunternehmens gehört auch die korrekte Auslieferung des Transportguts. Diese ist eben nicht damit beendet, dass der Fahrer dem Nachbarn das Paket in die Hand drückt - auch wenn dies aufgrund des enormen Zeitdrucks gängige Praxis ist.
Macht er es doch, ist er damit nicht automatisch aus der Haftung.
Inwiefern den Nachbarn eine Mitschuld trägt, ist sicherlich auch von den Gegebenheiten vor Ort abhängig (wie zugänglich ist der Bereich vor der Tür, etc.).

Viele Grüße
Loroth

Hallo

Inwiefern den Nachbarn eine Mitschuld trägt, ist sicherlich
auch von den Gegebenheiten vor Ort abhängig (wie zugänglich
ist der Bereich vor der Tür, etc.).

Nicht nur das, es sollte vielleicht auch erwähnt werden, dass zu klären ist, wer einen Anspruch (gegenüber dem Nachbarn) hat.
Eine übliche Situation ist zum Beispiel die Reklamation eines Empfänger gegenüber dem Transporteur, die abgewiesen wird, weil der Vertragspartner der Absender ist, nicht der Empfänger.

Grüße,
.L

Hallo,

Das hängt davon ab, von wem es war. Ein Händler, bei dem Du
etwas gekauft hst, hat dafür zu sorgen, daß Du die Ware
bekommst. Beim Weihnachtspaket von Tante Uschi mußt Du Dich
selber um den Verbelib kümmern.

Falsch, auch hier gibt es i.a.R. einen Dritten, der den
Transport verbindlich übernommen hat.

Selber falsch. Natürlich ist jemnd verantwortlich, aber im falle eines gererblichen Versenders muß der sich selber drum kümmern. Als Kunde habe ich die Ware zu erhalten, wer sich mit wem über was rumstreitet, kann mir egal sein.

Und auch der Händler hat das Paket in aller Regel nicht
persönlich abzuliefern. Genau für die Fragen des Transports
gibt es das Frachtrecht.

Was aber mich als Kunden nicht zu jucken braucht. Ich habe eine Ware bei einem Händler bestellt und diese sorgt dafür, daß ich sie bekomme. Daß mir Herr Z. nicht persönlich die neuen Schuhe bringt ist klar. Wenn etwas schief läuft, muß er sich aber mit dem beauftragten Paketdienst herumschlagen, nicht ich als Kunde.
In der Praxis funktioniert das so auch tadellos, der Hinweis auf nicht erhaltene Ware hat bei seriösen Firmen den nochmaligen Versand zur Folge. Ich bin Kunde des Versenders, nicht des Paketdienstes. Also setze ich mich auch mit diesem auseinander.

Aber wenn der Nachbar schon
zugibt, daß er es vor die Tür gestellt hat, ist doch klar, wer
zahlt, oder?

Mitnichten: zu den Aufgaben des Transportunternehmens gehört
auch die korrekte Auslieferung des Transportguts. Diese ist
eben nicht damit beendet, dass der Fahrer dem Nachbarn das
Paket in die Hand drückt - auch wenn dies aufgrund des enormen
Zeitdrucks gängige Praxis ist.
Macht er es doch, ist er damit nicht automatisch aus der
Haftung.
Inwiefern den Nachbarn eine Mitschuld trägt, ist sicherlich
auch von den Gegebenheiten vor Ort abhängig (wie zugänglich
ist der Bereich vor der Tür, etc.).

Darüber kann man streiten. I.d.R. lassen sie sich den Empfang quittieren. Wer dann für den Verlust verantwortlich ist, mag von verschiedenen Faktoren abhängen.
Kunde des Paketdienstes ist der Versender, nicht der Empfänger. Also muß sich logischerweise der Versender mit dem Paketdienst auseinandersetzen, der Empfänger kann erst mal gar nichts machen.
Das hab ich alles schon durch, weil schon zweimal versendete Computer spurlos verschwanden.

Hallo

Inwiefern den Nachbarn eine Mitschuld trägt, ist sicherlich
auch von den Gegebenheiten vor Ort abhängig (wie zugänglich
ist der Bereich vor der Tür, etc.).

Nicht nur das, es sollte vielleicht auch erwähnt werden, dass
zu klären ist, wer einen Anspruch (gegenüber dem Nachbarn)
hat.

Das ist eindeutiog der Versender, der hat den Paketdienst beauftragt, nicht der Empfänger.