Paketzustellung für Nachbarn HILFE

Guten Tag,

am 23.12.2008 hat mein mann für unsere nachbarn ein paket entgegengenommen. die nachbarin hat es am selben tag auch abgeholt.
heut steht die kripo vor meiner tür wollte von mir bestätigt heben, dass die unterschrift auf dieser emfangsbestätigung von dhl von uns stammt. der mensch von der kripo hat mir dann gesagt, das die nachbarin behauptet, dass dieses packet bei ihr nicht angekommen ist. ich hab dem kripo-mensch schriftlich bestätigt, das sie das paket am selben tag abgeholt hat. jetzt werde ich vorgeladen(?).
ich habe mich schon gewundert warum diese nachbarin plötzlich so grinst wenn wir uns mal sehen. was kommt da auf mich zu? wie komm ich da wieder raus? kann man einfach so jemanden beschuldigen wenn man keine kohle hat um bestellte sachen nicht zu bezahlen? kann ich mich irgendwie wehren? sollte ich mir einen anwalt suchen? soll ich die nachbarin direkt ansprechen?
in zukunft werde ich nur noch meine eigenen pakete annehmen!!!

Hallo,

das tut mir ehrlich leid für dich! Es hilft dir jetzt nicht mehr, aber ich habe mir vor ein paar Jahren schon angewöhnt, dass ich mir die Paketkarte aushändigen lassen habe. Ich meine damit, wenn ich für einen Nachbarn etwas entgegen genommen habe, hat ja der Paketdienst dem eigentlichen Empfänger eine Karte in den Briefkasten gesteckt, damit der wußte wo er es abholen kann. Diese Karte habe ich mir aushändigen lassen, bevor ich dem NAchbarn sein Paket gab.
Deine Nachbarin ist eine Hexe und sie soll an ihrere Gehässigkeit ersticken.

Aber um einen Anwalt kommst du wohl nicht herum ;-(
Ich wünsche dir viiiieeel Glück!

Hallo,

ich glaube, die Chancen stehen nicht gut für Dich, solange Du keine Bestätigung der Nachbarin hast, dass sie das Paket bekommen hat. Oder zumindest Zeugen, die die Übergabe an die Nachbarin gesehen haben.
Dein Mann hat das Paket entgegengenommen, und ist jetzt in der Beweispflicht, dass er das Paket übergeben hat.
Im Prinzip habt ihr ja zwei Aussagen, gegen eine von der Nachbarin…
Was war denn in dem Paket drin? Ich hoffe, nur eine Hose für 20,-. Schlimmstenfalls war ein Laptop drin… :frowning:
Ich hoffe, ihr kommt gut aus der Sache raus, und eure Nachbarin soll ewig Dünnpfiff kriegen!

Hallo Kathy,

am besten stellst du deine Frage nocheinmal im Rechtsbrett da es sich hierbei um ein juristisches Problem handelt. Hierbei solltest du darauf achten die Fragestellung im Rechtsbrett zu anonymisieren.

Meiner Einschätzung nach wird dir/ euch nichts passsieren. Ist das Paket abhanden gekommen in der Obhut des Paketdienstes, hat auch dieser für den Verlust zu haften. Die Unterschrift dient lediglich als Beweis für den Spediteur, dass er das Paket abgeliefert hat und überschreibt dir keinerlei Pflichten. Da der Spediteur seinen Vertrag nicht erfüllt hat (Lieferung Absender/ Empfänger) hat er zu haften.

Was die Vorladung betrifft und ob du einen Anwalt benötigst kann ich dir leider nicht sagen und würde dich nochmals an das Brett „allgemeine Rechtsfragen“ verweisen.

Gruß
Richi

Dünnpfiff … hi hi
danke für eure unterstützung
leider weiß nicht was in dem paket war, war ja nicht meins …
ich werde mir erstmal rechtsberatung hollen und dann sehen was passiert. eigentlich brauch ich ja keine angst haben, hab nichts falsches gemacht (außer das paket anzunehmen) aber trotzdem ist das ne sch… situation.
vielen dank nochmals für eure antworten

Hallo Richi

Meiner Einschätzung nach wird dir/ euch nichts passsieren. Ist
das Paket abhanden gekommen in der Obhut des Paketdienstes,
hat auch dieser für den Verlust zu haften.

Das Paket ist aber nicht beim Paketdienst abhanden gekommen!
Es befand sich nachweislich zuletzt im Besitz der Fragestellerin. Warum also sollte der Paketdienst dafür haften sollen?

Die Unterschrift dient lediglich als Beweis für den Spediteur,
dass er das Paket abgeliefert hat und überschreibt dir keinerlei
Pflichten.

Blödsinn. Das Paket wurde in die Obhut der Nachbarn übergeben, und diese haften auch dafür, solange es sich in ihrem Besitz befindet.

Eine Ausnahme besteht nur, sollte der Inhalt des Paketes beschädigt sein. Ein Nachbar ist nicht verpflichtet, den Inhalt auf einen Transportschaden zu untersuchen.

Da der Spediteur seinen Vertrag nicht erfüllt hat
(Lieferung Absender/ Empfänger) hat er zu haften.

Der Paketdienst hat seinen Auftrag aber erfüllt. Er hat das Paket an einen Nachbarn zugestellt. Und dieser Nachbar hat sich mit seiner Unterschrift verpflichtet, für das Paket zu haften solange es sich in seinem Besitz befindet.
Wäre er nicht dazu bereit, die Haftung für das Paket für diesen Zeitraum zu übernehmen, so hätte er das Paket nicht annehmen dürfen.

Gruß
schatten

ot: Re^3: Paketzustellung für Nachbarn HILFE
Hallo Schatten,

ich würde es sehr begrüssen wenn du meine Ausführungen nicht als Blödsinn abtust. Ferner, sollte in diesem Brett wohl auch keine juristische Diskussion entstehen. Dennnoch ein paar Kommentare:

Das Paket ist aber nicht beim Paketdienst abhanden gekommen!
Es befand sich nachweislich zuletzt im Besitz der
Fragestellerin. Warum also sollte der Paketdienst dafür haften
sollen?

Das Paket ist insofern abhanden gekommen, da der Paketdienst seinen Beförderungsvertrag nicht erfüllt hat, nämlich die Lieferung eines Paketes vom Versender bis zum Empfänger. Damit befindet sich das Paket in der Obhut des Paketdienstes.

HGB §407; §425; § 461

Blödsinn. Das Paket wurde in die Obhut der Nachbarn übergeben,
und diese haften auch dafür, solange es sich in ihrem Besitz
befindet.

Nein, eine Unterschrift auf einem Lieferschein bestätigt lediglich den Empfang einer Ware. Damit gehen keinerlei Haftungsansprüche an den Nachbarn über. Gerne darfst du mir erklären aus welchem Vertragsverhältnis überhaupt eine Forderung gegenüber dem Nachbarn entsteht.

Der Paketdienst hat seinen Auftrag aber erfüllt.

Nein!

Er hat das Paket an einen Nachbarn zugestellt. Und dieser Nachbar hat
sich mit seiner Unterschrift verpflichtet, für das Paket zu
haften solange es sich in seinem Besitz befindet.

Nein!

Wäre er nicht dazu bereit, die Haftung für das Paket für
diesen Zeitraum zu übernehmen, so hätte er das Paket nicht
annehmen dürfen.

Nein!

Also ich bin kein Jurist und Fachleute aus dem Rechtsbrett werden meien Ausführungen bestimmt zerreissen. Dennoch kann sich der Frachtführer nicht so einfach aus der Affaire ziehen.

Gruß
Richi

http://www.jurablogs.com/de/olg-duesseldorf-paketdie…