Pampiger, schroffer Polizeibeamter, Vorgehensweise

Hallo.

Folgende Sache hat sich diese Woche in einer deutschen Großstadt zugetragen:
Ich fahre innerorts ca. 30 km/h. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite sehe ich einen freien Parkplatz (Parkplatzsituation sehr schlecht). Nach kurzem Stop setze ich den Blinker links und wende das Fzg um den Parkplatz zu erreichen. Dabei überfahre ich eine durchgezogene Sperrlinie. Auf meiner Spur sowie auf der Gegenfahrbahn kein Fzg, daher auch keine Gefährdung.
Kaum eingeparkt, steht ein Polizeiwagen neben mir, es springt ein Beamter heraus. Ich mache das Fenster herunter und werde mit den Worten „was sie hier machen, ist eine Frechheit, das kostet einiges“ begrüßt. Nach einem pampigen „Führerschein, Fzg-Schein und Personalausweis“ verschwand der Beamte im Dienstfzg. Wenige Minuten später bekomme ich meine Dokumente mit den Worten „In 4-6 Wochen bekommen sie Post, macht 60 Euro“ zurück. Danach verschwand er zügig in dem Polizeiwagen…

Mir kam dieses Verhalten sofort sehr merkwürdig vor. Sollte er sich nicht vorstellen? Name, Dienstgrad, Polizeidienststelle? Sollte er mich nicht auf mein Fehlverhalten hinweisen, und mir sagen, wie sich die Strafe zusammensetzt?

Wie verhält sich in solch einem Fall? Dienstaufsichtbeschwerde?

Vielen Dank im voraus, für Eure Antworten.

grüße,
Rene

moin moin, rene.

ja, sehr ärgerlich.
ich bin jetzt 15 jahre aus der polizei raus… aber werde mich mal befreundeten kollegen schlau machen, wie die das von innen mit polizeiaugen sehen. dauert ca. 1 woche, weil ich gerade im urlaub bin.
ich melde mich dann.

liebe grüße
heinrich

Ja was soll ich dazu sagen ?
Erstmal liegt ein Verstoß gegen die StVO vor, denn nicht umsonst ist die Linie durchgezogen und es spielt keine Rolle ob im Gegenverkehr sich ein Fahrzeug bewegt oder nicht.
Nun zu dem Polizeibeamten nur soviel.
Er hat sich vorzustellen und muss ihnen genau vorhalten wessen sie sich schuldig gemacht haben.
Auch muss er sie zu ihren Rechten belehren.
Wenn sie den Namen oder das Kennzeichen des Funkwagens haben, können sie ein Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
Das steht jedem Bürger frei.

Guten Tag,
Sie haben die Lösung schon selbst herausgefunden: Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie ist an den Leiter der zuständigen Polizeibehörde, meistens Polizeipräsident, zu richten.
Und dann so schildern, wie in dieser Anfrage mit Ort, Datum, Uhrzeit, möglichst Kennzeichen des Dienstfahrzeugs, evtl. Zeugen, und Darlegung des Sachverhaltes.
Im Normalfall erhalten Sie einen Zwischenbericht, in dem sinngemäß steht:"…habe ich Ihre Beschwerde erhalten und werde sie prüfen. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht."

Wenn Sie nach 4 Wochen noch nichts gehört haben, nochmals schreiben, Kopie Ihrer Beschwerde beifügen und fragen, wie der Stand Ihrer Sache ist.

Mit freundlichen Grüßen,
W. Görtz

Hallo.

Vielen Dank zunächst für die Antworten. Diese Plattform ist wirklich eine sehr gute Sache!

Folgende Sachen möchte ich noch hinzufügen: Ich war für meine Firma unterwegs. Wir führen diverse Montagearbeiten in einem neuen Einkaufzentrum durch. Es gibt dort an die 60 Läden (je 3 Gewerke) und kaum Parkmöglichkeiten. Daher ist jeder Parkplatz in der näheren Umgebung begehrt. Ich verdiene mein Geld mit handwerklicher Arbeit und nicht mit Parkplatz suchen. Auch wenn das an der Sachlage grundsätzlich nix ändert, möchte ich das hinzufügen. Ich hätte mir da halt etwas mehr Verständniss seitens des Beamten gewünscht.

Leider habe ich weder Namen des Beamten (er stellte sich ja wie o.g. nicht vor), noch das Kennzeichen des Streifenwagens. Ich hatte den Kopf mit anderen Sachen voll, und mir wurde das ganze auch erst etwas später bewußt.
Es sollte doch anhand des Datums/Uhrzeit, Standort, Fzg sowie Anzahl der Besatzung seitens der Polizei möglich sein, den entsprechenden Beamten „ausfindig“ zu machen. Oder?

Die zuständige Polizeibehörde läßt sich sicher leicht im Internet finden, oder?

Vielen Dank nochmal.

grüße,
Rene

Ja, er sollte sich vorstellen und ja, er sollte den gemachten Fehler erklären.
Bei einem angekündigten Betrag von 60€ würde es sich um ein Bußgeld handeln. Hier solltest du vor Ort die Möglichkeit bekommen, dich zum Verstoß schriftl. zu äußern. Dazu gehört ein konkreter Tatvorwurf und eine entsprechende Belehrung über Rechte und Pflichten im Ordungswidrigkeitsverfahren. Das kann nat. in Einzelfällen auch im Nachgang erfolgen. Wenn z.B. vor Ort keine Zeit war, die Anhörung durchzuführen.
Dann würdest du Post mit dem Tatvorwurf und den Belehrungen bekommen.
Eine Beschwerde wegen des Verhaltens ist natürlich immer möglich. Am besten schriftlich mit genauen Angaben über Ort und Zeit (die Namen hast du ja nicht) und dem genauen Sachverhalt. Die kannst du an das zuständige Revier/Inspektion richten, aber auch an die übergeordnete Dienststelle. Die findest du im Internet. Jedes Bundesland hat inzwischen für seine Polizei eigene Homepages.

MfG

Markus

Hallo,
im örtlichen Telefonbuch (der Stadt, des Ortes) die eingetragene Polizeidienststelle raussuchen. Dort anrufen (bitte nicht über 110), fragen, welche Polizeibebörde für die XY-Straße, auf der das passiert ist, zuständig ist und wie die dienstliche Anschrift des zuständigen BEHÖRDENleiters ist (nicht Dienststellenleiter, der ist zu „klein“). Ihn dann anschreiben. Wenn Sie keine befriedigende Auskunft be- kommen, mailen Sie mich noch einmal an und teilen mir den „Tatort“ mit (Stadt/Gemeinde und Land (NRW,NS oder so), ich suche dann den Adressaten aus dem Internet heraus.Das können Sie auch, z.B. für NRW: www.polizei-nrw.de Auf der Homepage finden Sie Links zu allen Polizeibehörden dieses Landes mit den Adressen . Wenn es nicht klappt, ruhig noch einmal melden.

Mit freundlichen Grüßen
W. Görtz

Danke nochmals.

2 Fragen habe ich noch:
Sollte ich mit der Beschwerde warten, bis der Anhörungsbogen eintrifft?
Sollte ich das Schreiben von einem Anwalt anfertigen lassen? Ich habe eine Verkehrsrechtsschutz beim ADAC.

grüße,
Rene

Nun ja, dass ist jetzt so ne Frage.
Wenn du dich erst nach dem Zustellen der Owi-Anzeige beschwerst, dann sieht das natürlich nach Revanche aus. Wenn du dich also tatsächlich schlecht behandelt gefühlt hast. Dann geh ruhig in die Offensive. Das Risiko dabei ist, dass die Beamten nat. auch wissen, wenn sie einen Fehler gemacht haben (meist zumindest). Es könnte also sein, dass sie die Anzeige eigentlich gar nicht abschicken. Beschwerst du dich jetzt, dann bringst du die Sache erst ins Rollen.
Aber grundsätzlich würde ich aus deiner Schilderung heraus dazu raten, dich zu beschweren. Das einfache Überfahren der Sperrlinie kostet 10€, mehr nicht. Das kann es einem Wert sein.
Was das mit dem Anwalt angeht, so ist mein Verhältnis zu Juristen eher gespalten. Aber sicher ist, mit einem vernünftigen Anwalt kommt man weiter. Also wenn die Rechtsschutz die Beschwerde übernimmt, dann ja. Sollte sie die Sache nicht übernehmen, dann Plan „B“. Auf die Anhörung warten u. damit zum Anwalt.
Das übernimmt die Versicherung und dann springt die Beschwerde gleich mit raus. Darum vorher bei der Versicherung/dem Anwalt erkundigen.

MfG

Markus

Hallo Rene46,

also ersteinmal gefällt es mir natürlich garnicht, als Polizeibeamter, soetwas zu hören. Also in einer so genannaten Dienstvorschrift ist es vorgeschrieben, dass der Polizeibeamte sich vorstellt, das darf nur unterbleiben, wenn es aus Gründen der Eigensicherung nicht sinnvoll erscheint, was in deinem Fall vermutlich ausgeschlossen werden kann.

Die Frage ist: Hast du die Dienstnr. des Kollegen? Wenn nicht, macht eine Beschwerde leider keinen Sinn…

Aber mal abgesehen davon, möchte ich mich hier im Namen aller unfreundlichen Kollegen entschuldigen… So ein Verhalten schadet dem Polizeibild in der Öffentlichkeit… Aber das sei nur am Rande erwähnt.

LG

Moin moin, Rene!

ich habe inzwischen mit meinem bullenfreund deine sache angesprochen.
das erst was er sagte… wie… nicht richtig geguckt… wir (die polzei) fällt nicht vom himmel… und wenn polizei in der nähe ist, sollte man die durchgezogene linie nicht überfahren…
also… rein rechtlich hast du keine chancen.

wohl aber, was das sozialverhalten des polizeibeamten angeht. das ist einfach nur daneben.
schreib eine dienstaufsichtsbeschwerde an die direktion. also hoch anbinden. (und nicht ans revier.)
schildere deinen fall, möglichst wörtlich. wenns zeugen gab, diese benennen… und natürlich ort, straße, zeitpunkt… und wenn du ein ticket bekommen hast, die bearbeitungsnummer.

ich weiß, dass sie in der führungsspitze solch ein verhalten von kollegen nicht billigen… und viele kollegen in der polizei wollen das auch nicht.
oben anbinden, rät darum mein freund,… im alltagsgeschäft auf dem revier kann es zu leicht in den akten verschwinden.

forderung: dieser kollege möge sich bei dir entschuldigen. (intern wird es mindestens ein vorgang in seiner pers.-akte. … und die wird angeschaut bei beurteilungen und beförderung.)

bei all dem… ums zahlen wirst du wohl nicht herumkommen.

ich hoffe, ich hab dir helfen können.
freundliche grüße
heinrich

Hallo Rene,

dass du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast, ist dir ja klar. Es geht also um das Verhalten des Polizisten.

Tja, was soll ich dazu schreiben? Polizisten sind auch nur Menschen, die mal einen schlechten Tag haben können. Vielleicht haben ihn schon eine Menge Autofahrer genervt oder sein Chef oder seine Frau lässt sich scheiden…

Natürlich gebieten es die Regeln der Höflichkeit, dass man freundlich miteinander umgeht, aber mir ist jetzt keine Vorschrift bekannt, dass sich der Beamte mit Name, Dienstgrad, Polizeidienststelle vorstellen MUSS.

Sollte er mich nicht auf mein Fehlverhalten hinweisen, und mir sagen, wie sich die Strafe zusammensetzt?

Ich gehe mal davon aus, dass er Ihnen ein „Knöllchen“ überreicht hat. Da müssten eigentlich Name und Dienststelle draufstehen. Und natürlich der Grund der Verwarnung in Form einer Tatbestandsnummer plus evtl. Rechtsbehelfsbelehrung.
Es wäre wünschenswert, dass er Ihnen sagt worum es geht, aber rein rechtlich ist das mit dem Aushändigen des Stafzettels geschehen.

Dienstaufsichtbeschwerde?

Das steht Ihnen natürlich immer frei. Es gibt ja in jeder Berufsgruppe „Gute“ und „Schlechte“, „Freundliche“ und „Mürrische“, aber wie schon geschrieben, vielleicht hatte der Polizist nur einen schlechten Tag.

Gerald

Der Anstandshalber sollte er das machen, wenn du deine Papiere hingibst bist du selbst dran schuld, du hättest ihn auch erst mal ausweisen lassen können.

Das Fehlverhalten sollte er dir erklären, wenn er dich aber nicht befragt hat ist das kein Problem für Ihn, weil du bekommst einen Anhörungsbogen da steht alles drin und du kannst dich dann dazu äußern oder auch nicht…

Sicherlich ist das nicht die feine Englische aber in dem Fall würde ich keinen Aufstand machen, den er hätte es auch noch anders machen können und dir noch richtig Probleme machen können, in dem er dir ne Gefährdung abgehangen hätte.

Sorry dass ich jetzt erst antworten kann.

Es gehört zum einmaleins jedes Polizeibeamten, dass er sich, idealerweise in der Reihenfolge:

Tagesgruss
Dienstgrad
Name
Dienststelle (z.B Polizeiwache X)
und Grund des Einschreitens

vorstellt.

Die hier geschilderte Vorgehensweise rechtfertigt eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Grüße Mattland

Hallo.

Nach nun genau 3 Monaten habe ich keinerlei Schriftstück erhalten, daher gehe ich davon aus, das sich der „Herr Polizeibeamte“ das ganze wohl nochmal überlegt hat. Ein richriger Schachzug aus meiner Sicht. :wink:

Vielen Dank nochmal für Eure Antworten!
Diese Seite ist ein eine echt gute Sache.

grüße,
Rene

Sorry,
ich war leider für 1 Jahr im Ausland und schaue erst jetzt wieder hier herein…
Ich denke, Deine Frage hat sich durch Zeitablauf gelöst…

Gruß

Mike