Der Inhalt meiner Antwort ist richtig, denn das Merkmal muss
erst bei der Telefongesellschaft beantragt/aktiviert werden.
seit wann das denn?
Im Prinzip schon so lange, wie es die Rufnummernübertragung(-übermittlung) gibt.
Es wird doch grundsätzlich immer die
Nummer übertragen, es sei denn, jemand will das gezielt
unterdrücken?
Jein, die Rufnummer wird grundsätzlich immer übertragen.
Die Unterdrückung der Rufnummer (wenn vom Anrufenden gewollt und so eingestellt) funktioniert nur an „normalen“ Telefonanschlüssen.
In Rettungsleitstellen, bei der Polizei und anderen Einrichtungen wird die Rufnummer grundsätzlich angezeigt (CLIRO-Funktion). Dabei ist es egal ob CLIR ein- oder ausgeschaltet ist.
Ich habe nie irgendwo beantragt, dass meine
Nummer sichtbar sein soll - ist sie aber.
In der Anfangszeit musste man die CLIR-Funktion explizit, beim Provider, beantragen (aktivieren lassen). Heutzutage aber nicht mehr, da ist sie standardmäßig aktiviert (wenn man der Aktivierung nicht widersprochen hat).
Es soll Anbieter geben, wo dieses nicht so ist.
Es hat aber auch Fälle gegeben, wo diese, bei der Einrichtung des Telefonanschlusses, nicht aktiviert wurde.
Die nachträgliche Veränderung der CLIR-Funktion kann auf zwei Wegen geschehen:
- Man ruft die Servicehotline an und bittet die die CLIR-Funktion zu setzten/löschen.
- Man wählt eine Funktionsrufnummer, ähnlich der Rufnummern bei der Einrichtung von Mailbox und Rufumleitung bei den Handys.
z.B.: http://www.liwest.at/index.php?id=149
Leider haben sich die Provider nicht auf einen Standard geeinigt…
Alles klar?
Gruß
Axel