[PAngV] Endpreise beim Fliegen?

Hallo!

Ich dachte immer, in Deutschland müssen die Verbraucherpreise sog. Endpreise sein. Wieso sieht dann z.B. in Deutschland eine typische Flugticket-Rechnung ungefährt so aus:

  • Flug XX nach YY: 100 Euro

  • Sicherheitszuschlag: 10 Euro

Kerosinzuschlag: 12 Euro

Und was ist mit dem Kauf eines Neuwagens?:

  • Preis PKW: 50.000 Euro

  • Überführungskosten: 800 Euro

Oben aufgeführte Flugzuschläge sowie die Überführungskosten sind den Unternehmen bekannt, müssen vom Endverbraucher bezahlt werden und müssten m.M. demnach gleich in der Werbung/Preisauszeichnung mit aufgeführt werden.

Im Supermarkt steht der Yogurt ja auch nicht für 0,50 Euro im Regal und an der Kasse kommen dann nochmal 0,10 Euro „Überführungsgebühren/Fahrtkosten“ und 0,05 Euro „Benzinaufschlag“ hinzu!

Kann mir jemand sagen, warum dies bei anderen Produkten so diskussionslos durchgeht??? Schließlich werden die Fluggesellschaften mit Super-Schnäppchen, die dann ziemlich schnell mit Zusatzgebühren relativiert werden. Oder die Überführungskosten? Wenn ich einen PKW kaufen möchte, komme ich um diesen Fixposten bei den meisten Herstellern nicht umhin.

Gruß
Falke

in unkenntnis der genauen gesetzlage sage ich mal, dass die sache mit den flugpreisen zulässig ist. zumindest hat die eu-kommision vor einiger zeit diese werbe-politik gerügt und den gesetzgeber zu entsprechenden schritten dagegen aufgefordert (wenn ich mich recht erinnere).

bei autos ist das unzulässig. da gibts einige urteile dazu