Panne nach KFZ verkauf

Hallo Liebe/-r Experte/-in,

hoffentlich können Sie mir weiterhelfen.
Ich habe mein Auto Verkauft. 2 stunden danach hat mich der Käufer angerufen das das Auto nicht mehr geht.
Es ist bis jetzt immer gefahren.
Ich habe es auch noch kurz vorher in der Werkstatt gehabt
um ab und zu auftretende Fehlermeldungen reparieren zu lassen.Ich wollte es ja nicht defekt verkaufen.
Als Kaufvertrag habe ich den aktuellen des ADAC´s verwendet.
Der Käufer will nun das ich die Abschleppkosten zahle und das Auto zurücknehme.
Das er sauer ist verstehe ich ja, das währe ich vermutlich auch, aber als Privatmann will ich eigentlich keine kosten mehr nach dem Verkauf mit dem Fzg. haben.
Der Käufer kommt aus Frankreich.

Zu was bin ich hier verpflichtet und wie soll ich mich verhalten.?

Mit freundliche Grüßen

Timo

Lieber Timo,

leider bin ich mit juristischen Fragen überhaupt nicht vertraut. Kann Ihnen nur sagen, das wir vor ein paar Jahren ein gebrauchtes, 1 Jahr altes Auto gekauft haben, das gerade mal einen Tag fuhr. Den Abschleppdienst bezahlte der ADAC. Den Anwalt (wir haben erst nach dem Fall eine ADAC- Rechtsschutzversicherung abgeschlossen) und einen Grossteil der Kosten mussten wir selbst bezahlen, da der Gebrauchtwagenhändler nur einen Vergleich zahlen musste. Konkret: bei dem Schaden von 1500,-€ musste der Verkäufer gerade mal 10% übernehmen.
Leider kann ich Ihnen sonst nicht helfen. Viel Glück.
Mit freundlichen Grüssen
Uschi

Hallo Timo. Leider kann ich dir bei diesem Thema nicht sehr weit helfen, aber hier ist ein Link zur ADAC Rechtsberatung, da du gesagt hast, dass du den Vertrag von ADAC verwendet hast: http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/rechtliches_von_a_…

Ich hoffe er hat dir etwas gebracht.

Hallo Timo!

Tut mir leid das ich jetzt erst antworte, ich war auf Reisen.

Hier meine Antwort:

Auch als Privat-Verkäufer hast Du eine Gewährleistungspflicht. Der Zusatz im Kaufvertrag „Gekauft wie gesehen unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungsansprüche“ ist nicht rechtens. Du musst das Fahrzeug allerdings nicht zurücknehmen, sondern nur für die Reparaturkosten aufkommen.

Dazu wären noch einige Fragen zu klären:

1.) Um was für einen Schaden handelt es sich? Ist es evtl. unsachgemäß behandelt worden?(Könnte im Falle eines Motorschadens in Betracht gezogen werden)
2.) Wer hat das Fahrzeug abgeschleppt und wo steht es?

Da der Käufer aus Frankreich kommt, ist es möglich, daß er die Reisekosten ebenfalls über diesen Schaden abwickeln möchte. Daher Vorsicht mit schnellen Einwilligungen!

Je nach Schadenshöhe rate ich, sich einer Rechtsberatung zu unterziehen. Ein Gespräch mit einem Anwalt kostet ca. 100,–€. Dafür weiß man ganz genau, wie man sich verhalten soll. Sicher ist Sicher.

Mit freundlichem Gruß

JM