Panoramarecht/Luftbilder

Hallo und Gruß,

ich habe eine allgemeine Frage zum Thema Panoramarecht und Luftbilder (Fotografie). So wie ich das verstehe sind Bilder von allgemein zugänglichen Standorten (Strassen oder Plätze) aus erlaubt, auch Luftbilder, nicht aber aus anderen Gebäuden. Das erscheint mir auch logisch und sinnvoll, um private Einblicke zu vermeiden.

Es gibt aber so eine Grauzone.
Was ist mit einer Aussichtsplatform aus luftiger Höhe (z.B. Funkturm), wo Touristen gewöhnlich fotografieren? Gilt hier eher „anderes Gebäude“ oder „öffentlicher Platz“. Wie wäre es auf dem Dach eines Hotels und einem Foto (Panorama) über eine Altstadt aus größerer Höhe? Gibt es eine Höhe (Distanz) ab wann Bilder als Luftbilder zu bewerten sind? Gibt es da eine Faustregel? PS: Die Frage bezieht sich auf Deutschland.

Danke, beste Wünsche, Jö.

Hallo,

Frage: Wo steht denn das man aus hohen Gebäuden nicht fotografieren darf?

Ich kenne zwei Regeln:

  • Das Recht am eigenen Bild: Wenn ich eine Person fotografiere (und sie ist nicht „Beifang“ auf einem Motiv) dann darf ich das Bild nicht veröffentlichen ohne die Zustimmung der Person zu haben.
    Ausnahme: Eine Person die sich willentlich öffentlich präsentiert (Konzert, Rede, …)

  • Schutz der Privatssphäre (§201a Stgb http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html)
    Hier geht es aber um den „gegen Einblick geschützten Raum“ einer Wohnung oder eines Gartens.
    Ich darf also nicht mit dem Tele die Nachbarin über die Hecke fotografieren. Wenn ich den Garten auf einem Luft- oder Landschaftsbild einfange wird das keinen interessieren.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

Danke für die Antwort! Ich bezog mich auf dem Wiki-Artikel zum Thema „Panoramafreiheit“, wo das so steht.

Gruß, JK

Hallo,

ok, hab’s mir durchgelesen.

Hier muss man mal unterscheiden:

  • Mache ich ein Bild für meine private Sammlung, welches ich gedenke im Kreise der Familie und Freunde herzuzeigen

und

  • Veröffentliche ich ein Bild (und sei es nur auf privater Homepage oder bei Facebook)

Für ersteres muss ich mir nicht wirklich viel Gedanken machen, hier ist fast alles erlaubt (ausser mit Tele und Polfilter auf das Bett der Nachbarin zielen :wink:

Zum Veröffentlichen muss ich Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht etc. beachten, und da greift dann die Einschränkung, dass aus Häusern heraus evtl. schon Rechte bestehen.

Eine öffentliche Aussichtsplattform dürfte allerdings ein öffentliches Gebäude sein und somit nicht unter die Regel fallen.

Viele Grüße

Lumpi