Hallo!
Interne Dienstanweisungen können sehr wohl vollkommen von dem
was
im Gesetz steht abweichen…GENAU deswegen sind sie ja INTERN
und
„Streng VERTRAULICH“…
Interne Dienstanweisungen führen zu einer Selbstbindung der Verwaltung, sie dienen vor allem dazu, sicherzustellen, dass die Behörde in vergleichbaren Einzelfällen auch vergleichbar entscheidet. Und die heißen nicht „intern“, weil die geheim sind, sondern weil die nur nach innen Wirkung entfalten. Und eine interne Dienstanweisung kann nicht dazu berechtigen, eine Entscheidung zu treffen, die von der Rechtsfolge her gar nicht im Gestez vorgesehen ist. Wenn eine derartige Dienstanweisung besteht, sind halt alle daraufhin ergangenen Entscheidungen am Ende rechtswidrig.
Frank
