Hallo zusammen,
es geht um folgenden hypothetischen Sachverhalt:
Um 1 Monat Elternzeit Projekt-verträglich zu gestalten, sollen nur ca. 2 Wochen am Stück genommen werden, der Rest etwas später - entweder
a) wiederum am Stück im Folge-Geburtsmonat oder
b) verteilt über die nächsten Monate
Dass das mittels Teilzeitarbeit ginge, ist klar, das könnte aber zu Kürzungen des Elterngeldes führen. Gibt es andere, für den Arbeitnehmer attraktivere und gleichzeitig legale Möglichkeiten?
Ist es z.B. möglich, ganz normal einen Monat Elternzeit ohne Teilzeit zu beantragen, in dieser Zeit ca. 50% unentgeltlich zu arbeiten, die Stunden als Überstunden aufzuschreiben und in den Folgemonaten als Gleittage abzufeiern?
Oder kann man die 50%-Option wählen, sich den einen Monat Elterngeld also über zwei Monate gestreckt auszahlen lassen und die freie Zeit ebenfalls über zwei Monate strecken? Dann wäre zumindest oben aufgeführte Variante a) möglich.
Oder gibt es noch eine ganz andere Möglichkeit?
Vorausgesetzt ist jeweils, dass seitens Arbeitgeber alles möglich ist, die Frage ist also nur, was gesetzlich erlaubt ist und von den zuständigen Behörden her grundsätzlich geht. Bin gespannt.
Danke und viele Grüße,
Chris