Papier

Angenommen nach einen Verkehrsunfall ( Vollkaskoschaden ) bringe ich mein beschädigtes Fahrzeug zur Werkstatt zum reparieren. Dort bekommt man ein Leihfahrzeug und muss noch einige Papiere unterzeichen. Man bekommt aber keine Kopien und keine Durchscdhläge. Hinzu kommt das man gar nicht der Versicherungsnehmer sondern nur der Unfallverursacher ist. Zwei Tage danach, man hat immer noch keine Durchschläge usw. erhalten schreibt man einen Einschreibebrief an die Werkstatt und fordert diese auf die Papiere zukommen zu lassen. Aber nichs geschieht.
Sind diese Verträge bzw. vereinbarungen so überhaupt Rechtsgültig und was bleibt zu tun.
Gruß und Dank Fritz d9e

Abwicklung Versicherung
Hallo Fritz d9e,
sobald Sie einen Vertrag unterzeichnen, ist dieser rechtsgültig, da Sie sich im Zweifel vorher die Zeit nehmen müssen durchzulesen, was Sie unterschreiben. Wie Sie an eine Ausfertigung kommen, weiß ich nicht. Am einfachsten ist sicher, sie wenden sich an die Versicherung des Verursacherfahrzeuges, da diese den Schaden begleichen muss und die Papiere auch sicher zu dieser Abwicklung gehören. Die Werkstatt wird einfach das gesamte Papier nach Unterschrift an diese weitergegeben haben.
LG
Conny

Hallo Herr Bruase,
wenn Sie in der Werkstatt Papiere unterschreiben, beziehen sich diese auf die Reparatur und Ihr Einverständnis, dass die Werkstatt alles weitere mit Ihrer Versicherung regelt.
Sie bekommen keine Unterlagen, diese gehen an Ihre Kfz-Versicherung.
Die Werkstatt wird dann auch direkt mit der Versicherung abrechnen, sodass Sie damit nicht behelligt werden.
M.f.G.

Hallo !

Versuch doch mal mit der Werkstatt zu reden! Wahrscheinlich hast Du nur eine Abtretungserklärung unterschrieben, damit die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen kann. Denn die Werkstatt muß Dir keinen Leihwagen zur Verfügung stellen. Jedoch machen das viele gute Werkstätten.

Gruß

Hallo Fritz
Das hört sich doch alles sehr fragwürdig an. Normalerweise bekommt man Unterlagen zu einem Auftrag den man erteilt. Ich würde persönlich bei der Werkstatt vorbei gehen und mir die Unterlagen abholen. Denn wenn man nichts schriftliches in der Hand hat, die Werksatt aber einen Auftrag von mir unterschrieben bekommen hat. Ist die Werkstatt auf jeden Fall im Vorteil wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Eventuell sollte man einen Anwalt einschalten wenn der persönliche Besuch nichts gebracht hat. Und bitte nicht zu lange warten.
Grüße
Georg

Hallo,
in der Regel sollte man sich gleich eine Kopie des unterschriebenen Vertrages aushändigen lassen.
Ansonsten brauchen Sie ja nur die Rechnung am Ende der Miete, um über die Versicherungen abrechnen zu können.

Sorry,
war im Ausland.

Denke die Anfrage hat sich erledigt.

Grüße,
strucki

Hi,
man kann auch ohne schriftliche Unterlagen Verträge abschließen; der Nachweis ist dann aber ohne Zeugen praktisch nicht möglich.
Gruß
webcruiser