Papiercontainer angezündet - Rechtsfrage !

Hallo.

Folgende ist mir passiert.
Einige Freunde von mir (alle 16 / 17 jahre alt) veranstalteten eine große Party. Alle Leute hatten reichlich getrunken, inkl. mir. um 0:30 nacht ging ich mit 5 weiteren Leuten noch einmal um den Block, um ein wenig frische Luft zu bekommen und ein wenig von der Benommenheit des Alkohols loszuwerden.
Nun kam einer meiner Bekannten auf die Idee, einen in der Nähe befindlichen Papiercontainer anzuzünden, bzw. es zu versuchen. Er blieb also an dem Container stehen, während ich mit den 4 anderen weiterging. Als mir klarwurde was er vor hatte, ging ich zurück und bat ihn es sein zu lassen, drehte mich um und entfernte mich von ihm. Wir warteten dann auf ihn in etwa 30m Entfernung in der Hoffnung, dass er sein Vorhaben aufgegeben hatte. Er schloss 2 Minuten später zu uns auf udn wir gingen weiter. Was mit dem Container geschah weiß ich nicht, aber laut seiner Aussage hatte er von seinem Vorhaben abgelassen. Ca. 15 Minuten später wurden wir alle von mehreren Polizei-Wagen aufgegabelt, unsere Personalausweise wurden eingesammelt und zwei von uns wurden einzeln von uns entfernt, während ich mit 3 anderen auf dem Bürgersteig wartete. Die ganze Prozedur dauerte etwa eine Stunde, wobei die zwei getrennten etwa 5 Minuten befragt wurden, und die anderen 3 und ich nur gebeten wurden, zuzugeben, eine Straßenlaterne zerstört zu haben. Wir haben jedoch nichts dazu gesagt, weil wir nichts damit zu tun haben. Dann standen wir weitere 50 Minuten herum, während die Beamten rauchten und Scherze machten und lachten. Dann mussten wir uns in einer Reihe aufstellen, und ein Auto mit einem „Zeugen“ fuhr an uns vorbei und verschwand dann. Einer der von der Gruppe getrennten musste einen Alkoholtest machen, danach bekamen wir unsere Ausweise wieder mit dem Kommentar, wir sollten nach Hause gehen und bekämen eine Vorladung mit der Post. Desweiteren war einer der Beamten sicher den Täter daran zu erkennen, dass derjenige „nach Rauch roch“ (er ist alelrdings Raucher).
Nun ist meine Frage, was mir an Strafe blühen kann, da ich im Grunde genommen nichts getan habe, udn auch von dem Vorhaben des Täters wusste und versuchte ihn abzuhalten. Weiterhin ist fraglich ob der Container wirklich gebrannt hat, da am nächsten morgen alle Zeitungen etc in dem Container in einwandfreiem Zustand waren.
Was kann mir passieren ? Wenn ich gefragt werde, sollte ich meinen Bekannten verraten ? Droht mri eine Strafe wenn ich es nicht tue ? Spielt der Alkoholeinfluss eine Rolle ?
Danke.
AS

also gleich vorweg, eine spezielle Antwort darfst Du hier nicht erwarten, denn das wäre (verbotene) Rechtsberatung! (siehe Diskussion bei Anregungen etc.). Allg. ist es so, daß derjenige, der den Container angezündet hat, wegen Sachbeschädigung (da gibt es bei Brandstiftung eine eig. Vorschrift dafür) bestraft wird. Zeugen, nicht Täter, dürfen nicht lügen, wenn der Richter bei der Verhandlung nachbohrt. Was genau passiert, wird in der Verhandlung gesagt. Auch wenn es schwer fällt, würde ich die Wahrheit gegenüber der Staatsanwaltschaft sagen, in jedem Fall aber vor Gericht, denn es kann uU teuer werden. Eine Aussage kann man nur dann verweigern, wenn man sich selbst belasten würde (die anderen Möglichkeiten, wie zB Verlobung usw. dürften ausscheiden). In jedem Fall rate ich, wenn es haarig wird, einen Anwalt einzuschalten, der Dir dann genau sagt, was zu tun ist. Du hast nämlich kein Recht in die Akten zu sehen, was bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft an Daten, die auch unvollständig sein könnten, notiert wurde.

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Hallo nochmal.

Ich habe noch eine wichtige Frage, und zwar ob ich, mit meinem Verhalten ein Zeuge oder ein Mittäter bin ?
Ich hab ja eigentlich keine Beihilfe geleistet, sondern im Gegenteil versucht die Person abzuhalten.

das kann ich nicht beurteilen (und darf ich auch gar nicht - unzulässige Rechtsberatung), dazu müßte man Akteneinsicht bekommen. Diese bekommt nur ein Anwalt. Warte ab, was die Staatsanwaltschaft macht (Vernehmung als Beschuldigter oder Zeuge).

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oky, danke…

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