Angenommen nach einen Verkehrsunfall ( Vollkaskoschaden ) bringe ich mein beschädigtes Fahrzeug zur Werkstatt zum reparieren. Dort bekommt man ein Leihfahrzeug und muss noch einige Papiere unterzeichen. Man bekommt aber keine Kopien und keine Durchscdhläge. Hinzu kommt das man gar nicht der Versicherungsnehmer sondern nur der Unfallverursacher ist. Zwei Tage danach, man hat immer noch keine Durchschläge usw. erhalten schreibt man einen Einschreibebrief an die Werkstatt und fordert diese auf die Papiere zukommen zu lassen. Aber nichs geschieht.
Sind diese Verträge bzw. vereinbarungen so überhaupt Rechtsgültig und was bleibt zu tun.
Gruß und Dank Fritz d9e
Vertrag ist gültig.
Tut mir leid, das ist nicht mein Sachgebiet, davon habe ich nur wenig Ahnung.
MOETT
Kann ich leider nicht eantworten
Hallo Fritz,
an Ihrer Stelle würde ich die Verbraucherzentrale kontaktieren. Das kostet zwar einen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite.
Viel Glück!
LG Katja
Hallo Fritz Bruase,
Deine Frage kann ich Dir nicht beantworten, da das nicht mein „Fachgebiet“ ist.
Aber: Wenn Du ein Handy hast: Warum machst Du nicht einfach ein Foto? Dann hättest Du doch gleich etwas in der Hand.
Gleiches kannst Du natürlich auch mit einem richtigen Fotoapparat machen.
Ansonsten gilt: Bevor ich etwas unterschreibe, lese ich mir immer alles gut durch, dann kann mir auch keiner etwas und ich brauche niemandem hinterher zu rennen.
Noch schönen Sonntag
Schiebedach
Ach so: Hast Du dich wenigstens schon mit Deinen Versicherungen in Verbindung gesetzt?
Hallo Fritz,
ist nicht mein Thema, aber wenn ich Papiere unterschreibe bekomme ich eine Kopie, ist dies nicht nicht, nehme ich das Original. Ganz einfach, alles Andere ist Blauägig.
Gruß tummle
Hallo,
Dort bekommt man ein Leihfahrzeug und muss noch
einige Papiere unterzeichen. Man bekommt aber keine Kopien und
keine Durchscdhläge.
schreibt man einen Einschreibebrief an die Werkstatt
und fordert diese auf die Papiere zukommen zu lassen. Aber
nichs geschieht.
Sind diese Verträge bzw. vereinbarungen so überhaupt
Rechtsgültig und was bleibt zu tun.
Durchschläge oder Kopien sind für Rechtsgültigkeit nicht erforderlich. Was unterschrieben wird, sollte man sich vor der Unterschrift durchlesen. Mutmaßlich wohl ein Reparaturauftrag und die Bestätigung der Übernahme des Leihwagens. Man kann sicher versuchen, die Werkstatt um Kopien zu bitten, offizielle Vordrucke sehen ja häufig auch Durchschläge vor, die man sich aushändigen lassen sollte. Eine vertrauenswürdige Werkstatt wird Durchschläge nicht verweigern. Aber gerade im KFZ-Bereich wird mit Papieren viel geschludert - leider.
Gruß
cosis
Gruß und Dank Fritz d9e
Guten Tag,
grs. ist ein Vertrag auch dann gültig, selbst wenn Ihnen keine Kopie oder ein Duplikat ausgehändigt wird. Rechtsanpruch hierauf haben Sie zwar aus Treu und Glauben zwischen den Vertragsschließenden, jedoch dürfte dieser Anspruch dann verwirkt sein, wenn Ihnen konkludent eine Ausfertigung nicht überreicht wurde, Sie aber im konkreten Fall auch keine ausdrücklich verlangten.
Es kommt darauf nunmehr an, ob man Ihnen die Aushändigung der vertragsunterlagen vorenthalten hat, oder ob Sie nur nicht danach fragten und die herausgabe verlangten.
Der vertragspartner ist grs. verpflichtet, die Dokumente für eine Dauer von 10 Jahren aufzuheben. Ein gezielte Nachfragen sollte Ihnen aber eine Kopie erbringen, als privatperson besteht jedoch keine Verpflichtung, dass man Ihnen dies zulässt.
Es ist daher schwierig besondere Weisungen zum weiteren Ablauf zu geben, jedoch würde ich ohne Kopie nicht ruhig schlafen können, schließlich kann auch hierbei Mißbrauch betrieben werden, ihre Unterschrift besteht einerseits verbindlich.
Fragen Sie nochmals nach, auch mit dem Hinweis, nach Ablauf einer Frist - die Sie kurz setzen wollen - Klage auf herausgabe einzureichen. Meisst hilft das, wenn nicht sollten Sie wirklich Klage einreichen.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
MfG
michael sack
Kurz gesagt, wer etwas blind unterschreibt, ohne es zu lesen, ist an den Inhalt gebunden, es sei denn, der Inhalt wäre gesetzlich unzulässig. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, einen Durchschlag o.ä. anzufertigen; allerdings gibt es einen Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben, zumindest nachträglich über das informiert zu werden, was Sie unterschrieben haben, da Sie ja anderweitig keine Chance haben, es zu erfahren. Also Ergebnis: Vertrag wirksam (auch ohne Durchschrift), aber Anspruch auf eine Kopie.
Sind diese Verträge bzw. vereinbarungen so überhaupt
Rechtsgültig und was bleibt zu tun.
Ja, was immer für Vereinbarungen geschlossen wurden, offenbar wurde ja Schriftliches vereinbart. Warum sollten sie nicht rechtsgültig sein?
Einfach mal hingehen und nach Kopien fragen.
MfG
Andreas Kleiner
Hallo,
zum Einen bin ich Experte für österreichisches Steuerrecht-da diese Anfrage nichts damit zu tun hat, kann ich keine Expertenmeinung dazu abgeben.
Zum Anderen:
was waren das für „Papiere“, die Sie unterzeichnet haben?
Warum sollten sie nicht rechtsgültig sein? Wenn jemand Volljähriger (nicht Entmündigter) etwas unterschreibt, sollte er sich im Klaren sein, dass die Unterschrift bedeutet: ja, ich bin einverstanden mit dem was darüber steht und habe dies gelesen und verstanden. Wenn nicht, darf ich nicht unterschreiben, bis ich es gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin.
Weiters kann ich nur vermuten, es wird zum Einen ein Reparaturauftrag sein, der unterschrieben wurde, zum anderen eine Vollmachtserklärung, dass der Schaden direkt mit der Kaskoversicherung abgewickelt werden kann.
Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben und von der Versicherung die Zusage haben, dass der Schaden gedeckt ist, sollten daraus keine weiteren Probleme entstehen.
Ansonsten kann ich nur raten: zur Werkstatt gehen und mit den Leuten reden, denen man den Reparaturauftrag mündlich und schriftlich erteilt hat - dann wird sich so manches klären, dass man übers Internet nicht klären kann.
Viel Erfolg dabei!
Hallo Fritz Bruase,
um Ihnen eventuell weiterhelfen zu können, müsste erstmal geklärt werden, von welchen Papieren Sie eine Abschrift erhalten möchten. Haben Sie einen Reparaturauftrag erteilt und ein Leihfahrzeug für die Dauer der Reparatur in Anspruch genommen? Was ist Ihre Sorge? Haben Sie etwas unterschrieben dessen Inhalt Sie nicht genau wissen?
Hallo,
meist unterschreibt man ja den reparaturauftrag, die abtretungserklärung der werkstatt für den versicherer und z.b. auch den mietvertrag für das fahrzeug.
vom mietvertrag erhält mann eigentlich eine kopie. vom rest der papiere sehr selten bis fast nie.
Rechtsgültig ja, uneingeschränkt. Du bist mit unterschrift der auftraggeber für die Reparatur und der mieter des ersatzfahrzeuges. es frägt sich aber wenn du nicht der versicherungsnehmer, sondern nur der fahrer bist, ob sich der versicherungsnehmer auch an deine vereinbarung mit der werkstatt halten muß !
ob dein handeln im sinne des versicherungsnehmers war, würde ich aber ganz schnell mit diesem abklären !!!
aber wenn du darauf bestehst muß dir die werkstatt schon eine kopie aushändigen-oder auch nachträglich.
schreiben bringt bei werkstätten meist nicht immer gleich den gewünschten erfolg. gehe am besten selbst vorbei- und bitte die um kopien.
wer zahlt eigentlich dein leihfahrzeug im vollkaskoschaden ? die kasko in der regel nicht, ggf. über schutzbrief ? Werkstattbindung des Versicherers ?
frag aber bitte hierzu ganz schnell nach, sonst bleibst du auf den kosten sitzen !
ich hoffe ich konnte etwas helfen
hook