Pappelhain fällen in Biosphärenreservat?

Hallo,

ich werde aus den Gesetzen nicht schlau - unter welchen Umständen und zu welchen Zeiten darf man alte Pappeln mit einem Umfang deutlich > 60 cm, die auf einem Privatgrundstück (Außenbereich) als Hain stehen, fällen oder nicht? Der Hain grenzt mit einer kurzen Seite an einen Privatweg, sonst nur an Wiesen.
Ort ist MOL, Biosphärenreservat Schorfheide.

Bundesnaturschutzgesetzt verbietet Fällungen grundsätzlich ab 1. 3., Baumschutzverordnung Brandenburg erst ab 15.3. wobei ich bei beiden Gesetzen keine Angaben zum Stammumfang gefunden habe.
Weiß da zufällig jemand Bescheid?

Gruß,
Paran

Und nein, ich will nichts fällen.

Gruß,
Paran

Baumschutz
Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Puschkinplatz 12
15306 Seelow

03346 850-7328

Die helfen weiter, besser als wir es können. MOL hat selbst keine eigene Satzung.

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Hallo,

Ich will es versuchen.

Hier würde ich von dem 1,3, ausgehen.

Jetzt wird es noch interessanter. Das Biosphärenreservat besteht aus eine Anzahl von Schutzgebieten mit eigenen Regelungen.
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“ (brandenburg.de)
Ich lese es so, dass schon allgemein untersagt ist " … Ufergehölze, Röhricht- oder Schilfbestände, Büsche, Feldhecken, Wallhecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Baumreihen, Alleen oder Baumgruppen außerhalb des Waldes zu roden oder zu beschädigen; ausgenommen sind Pflegemaßnahmen und unvermeidbare Maßnahmen zur Unterhaltung der Wege und Gewässer,"
Was in den einzelnen Schutzverordnungen der Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete steht, wäre noch zu recherchieren, wenn es für „Deine“ Fläche gilt.

Die spannende frage ist auch, ob die Pappeln da „hingehören“, oder ob die Beseitigung eine gewollte Pflegemaßnahme sein könnte.

Diese Fragen kann Dir aber nur die Verwaltungsstelle des Biosphärenreservates oder die zuständige Naturschutzbehörde beantworten.

Gruss
Jörg Zabel

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Hi!
ich kann nichts definitives sagen, aber ganz grundsätzlich…

Allgemein dürfen ja ab März auch keine Hecken etc. entfernt oder radikal zurückgeschnitten werden. Da geht es u.A. um den Schutz von brütenden Vögeln und so.
Nach der Argumentation darf man auch junge Bäume mit kleinem Stamm in dem Zeitraum nicht fällen, da können ebenso Vögel drin brüten. Wobei, so ein dreijähriger Stengel spielt da eher noch nicht mit, und es stellt sich natürlich die Frage, ab wann der Baum nicht mehr gefällt werden darf. Aber die Grenze dürfte deutlich unter 60cm liegen. Wohlgemerkt, das Verbot gilt von Frühling bis Herbst, nicht im Winter!

Das mit den 60cm hat damit zu tun, dass du hier eine sehr große, alte Pflanze entfernen willst, nächste Woche vielleicht noch eine, und übernächste nen ganzen Wald. Letztendlich ist das ne große Veränderung, die auch nicht mal eben nachwächst. Daher braucht das Fällen eines großen Baums eine Erlaubnis, die oft auch mit der Verpflichtung, neue Bäume zu pflanzen, einher geht.
Die Erlaubnis braucht man aber immer.

Das sind also zwei verschiedene Dinge.

Die Größe der Bäume spielt hier auch keine Rolle. Hier geht es um den Vogelschutz, die beginnende Nestbauzeit. In der Zeit dürfen grundsätzlich keine Fäll- und Schnittarbeiten (auch an Hecken) vorgenommen werden.

Fällen darfst du offenbar gar nicht. Ausnahme stehen sicher im Gesetz. So z.B. bei Gefahr des Umstürzens oder des Herabfallens von Ästen auf Wege. Da geht die Verkehrssicherheit immer vor Naturschutz.

MfG
duck313

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Hallo,

vielen Dank, da werde ich mal nachfragen.
Dumm ist, dass die Pappeln schon gefällt wurden (nicht von mir, bin nur sauer darüber) und ich mich immer noch frage, ob das rechtens sein kann.
Wieder aufstellen kann man sie natürlich nicht., aber wenn das nicht rechtmäßig war, sollte doch was passieren, damit das hier nicht Usus wird.

Gruß,
Paran

Hallo,

wie schon erwähnt will ich gar nichts fällen. Es wurde hier ein ganzer Pappelhain (ca. 40 bis 50 alte Bäume) im letzten Winter, großenteils Mitte März, gefällt. Ich habe da schon gestaunt, dass das zu der Zeit noch gemacht wird (wurde von einem Fachbetrieb ausgeführt). Da aber unser Kreis keine eigene Baumschutzverordnung hat oder ich keine gefunden habe, nahm ich erstmal an, das darf wohl so. Im Nachhinein kommen mir aber doch Zweifel. Und ich blicke von meinem Garten aus täglich auf das elende Ergebnis, die Meisen sind größtenteils weg und der Specht hungert.
Kurz: ich ärgere mich jetzt, da ich auch die Folgen bei den Vögeln sehe, noch mehr darüber und möchte wissen, ob man den Verantwortlichen nicht wenigstens klar machen kann, dass es so nicht geht. Natürlich auch, damit andere das nicht noch nachmachen.

Vielen Dank jedenfalls für Eure Antworten,
Gruß,
Paran

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