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Ist es normal, dass dieses Problem nicht bei der
Kontrolluntersuchung, sondern im Rahmen der PZR bemerkt wird?
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Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall die Diagnose
Paradontitis lautet, mit allem drum und dran?
Servus Ultra,
wenn man es wirklich genau nimmt, hält man sich an die einschlägigen Richtlinien. Die sagen hier u.A.:
Vorbehandlung:
Voraussetzung für die Therapie ist das Fehlen von Zahnstein und sonstiger Reizfaktoren
sowie die Anleitung des Patienten zur richtigen Mundhygiene. [Par-Richtlinie 1]
Die Vorbehandlung besteht u. a. aus Zahnsteinentfernung(en), Mundbehandlungen,
Reizfaktorenbeseitigungen. Motivationen und Mundhygiene-Anleitungen. Zusätzlich sind
PZR-Ma ßnahmen (GOZ) möglich. [Zst ist allerdings nur 1 x je Kalenderjahr über den Bema abrechenbar].
Konservierend-chirurgische Maßnahmen sind je nach Indikation vor oder in zeitlichem Zusammenhang mit der Par-Therapie durchzuführen. Empfehlung: Die Vorbehandlungen vor der Par-Antragstellung abschließen und erst nach entsprechender Reaktions- bzw. Ausheilzeit den Par-Antrag stellen. Insbesondere sind Par-relevante Stör- bzw. Reizfaktoren vorher zu beseitigen.
Die Vorschrift mit der ‚Ausheilzeit‘ geht davon aus, dass ein entzündetes und geschwollenes Zahnfleisch dicker ist, als gesundes. Ist es abgeschwollen, wird man flachere Taschen messen (Suchmaschinenstichwort: „Pseudotasche“)
Das ist die reine Lehre. Erfahrene ZahnärztInnen können i.d.R. beurteilen, ob eine systematische Parodontitisbehandlung überhaupt nötig ist, machen ihre Vorbehandlung und erheben nach ein paar Wochen den ‚Parodontalstatus‘ aus dem genau hervorgeht, wo, an welchen Zähnen, welche pathologischen Befunde übriggeblieben sind. Die wenigen Fälle, wo alle gefundenen Taschen nach der Vorbehandlung auf Tiefen von