Welchen Paragraf sollte man anwenden wenn die Tat mehr als Drei Monate her liegt ? Normale Ordnungswidrigkeit. Kein Verkehr.
Was sollte mann machen, wenn nicht ausreichend ausgeschildert war (Verbotsschilder) an der Tatzeit.
Mfg.
Welchen Paragraf sollte man anwenden wenn die Tat mehr als Drei Monate her liegt ? Normale Ordnungswidrigkeit. Kein Verkehr.
Was sollte mann machen, wenn nicht ausreichend ausgeschildert war (Verbotsschilder) an der Tatzeit.
Mfg.
Hallo,
man soll hier zwar FAQ:1129 beachten, aber den Sachverhalt sollte man schon so schildern, daß man ihn auch beurteilen kann.
Oder kurz - worum geht es überhaupt? Ich verstehe nur, was von §.
Cu Rene
Huhu!
Das wird ja immer verwirrender hier. Was hat denn jetzt FAQ:1129 damit zu tun?
Huhu!
Das wird ja immer verwirrender hier. Was hat denn jetzt
FAQ:1129 damit zu tun?
Nun ja, offensichtlich vermutet René hinter der mehr als dürftigen Fragestellung die Angst vor Löschung wegen 1129-Verstoß…
Hallo,
so ähnlich habe ich gedacht - uuups, hat man gedacht 
Gleichzeitig wollte ich vermeiden, daß eine Neuformulierung mit „ich habe vor drei Monaten …“ kommt.
Cu Rene
Hallo!
Ich versucher mal, aus Deinen Fragmenten etwas herauszulesen.
Welchen Paragraf sollte man anwenden wenn die Tat mehr als
Drei Monate her liegt ?
Vermutlich geht es um die Verfolgungsverjährung?
Normale Ordnungswidrigkeit. Kein
Verkehr.
Klingt wie eine Geschäftsanbahnung, die im 20. Jahrhundert noch sittenwidrig gewesen wäre. Aber nun gut, bei „normalen“ Ordnungswidrigkeiten ist der Paragraph 31 OWiG einschlägig, das bedeutet: Nach drei Monaten ist man noch weit von einer eventuellen Verjährung entfernt.
Was sollte mann machen, wenn nicht ausreichend ausgeschildert
war (Verbotsschilder) an der Tatzeit.
Kommt darauf an, ob man auch ohne Schilder hätte wissen können, dass die Tat verboten ist. Es gibt Ordnungswidrigkeiten, die gelten grundsätzlich immer und überall, zB in der Innenstadt an einen Ampelmast pinkeln ist immer verboten. Angeln und Baden in öffentlichen Gewässern allerdings ist grundsätzlich immer erlaubt. Wer einem das verbieten will, muss das bekanntgeben. Ist keine Bekanntgabe erfolgt, gibt es auch kein Verbot. Dann sollte man sich gegen eine Verfolgung zur Wehr setzen.
Sammlung veranstalten
Servus acid!
Drei Monate her . Kein
Verkehr.
Was sollte mann machen, .
Vielleicht 'ne Spendensammlung initieren, für’n ordentlichen Puffbesuch…
SCNR
Grüße aus Wien
Helmut
Moin, ich hab vorher alles beschrieben worum es geht, aber es wurde gelöscht.
Am Baggersee war kein Verbotsschild, der darauf hinweißt dass dort mit einer Decke liegen verboten ist.
Die Tat war wor mehr als Drei Monate her.
Da haste recht. So eine Kluge Antwort bekommt man nur vom Helmut…
Ich hab es vorher kommplet geschrieben, aber es wurde gelöscht. Nun kann jeder es entzifern.