Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich habe hier ein Hamburger Mietvertrag vor mir, wo drinn in Klammern vermerkt ist " (Die ordentliche Kündigung kann höchstens für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden…) bedeutet das nun für mich das ich vor den 4 jahren nicht kündigen kann.?? wäre nett wenn ihr mir infos gibt…danke
Hallo, das heißt gar nichts. Der Satz weißt nur auf geltendes Gesetz hin. Oder wurde etwas ausgeschlossen?
Hallo fred.
Nein ist nichts ausgeschlossen, auch kein datum vermerkt.also kann ich aus den mietvertrag jederzeit austreten, wenn ich die kündigungsfrist von 3 monaten einhalte?? lg
Jap
ich danke dir…wazu gibt es diesen vermerk überhaupt, nur interessenshalber
Keine Ahnung. Ich denke es steht in den Formularmietvertägen rein informativ, vielleicht damit niemand auf die Idee kommt, die Zeit zu überziehen. Das hätte dann zur Folge, dass die ganze Klausel nichtig wäre. Schönen Abend
ich danke dir…wazu gibt es diesen vermerk überhaupt, nur
interessenshalber
kann ist nicht ist
Sie könnten nur dann nicht vor einer im Vertrag zu ergänzene Begristung kündigen, wenn Sie das auch in den Vertrag reinschreiben. Ohne Vereinbarung einer solchen Frist, die max 4 Jahre betragen darf, gilt das normale gesetzliche Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten.