Paragraph 22 BBiG Kündigung

Hallo liebe wissenden,

wollte diesbezüglich mal fragen: Ist es gem. Absatz 4 ein wichtiger Grund, wenn man sich vornimmt eine richtige Arbeitsstelle zu suchen? Oder ist die Zusage des evtl. zukünftigen Arbeitgebers hier maßgebend für die 2 Wochenfrist?

Wie könnte man geschickterweise die 4 Wochen Kündigungsfrist umgehen?

Liebe Grüße
und vielen Dank im Voraus

Hallo Zick,

Ist es gem. Absatz 4 ein
wichtiger Grund, wenn man sich vornimmt eine richtige
Arbeitsstelle zu suchen?

Nö, ist es nicht. Oder geht es um unzumutbare Zustände im Ausbildungsbetrieb, weswegen ein anderer gesucht wird?

Oder ist die Zusage des evtl.
zukünftigen Arbeitgebers hier maßgebend für die 2 Wochenfrist?

Nö.

Wie könnte man geschickterweise die 4 Wochen Kündigungsfrist
umgehen?

Höchstens indem man sich mit dem Arbeitgeber einigt.

Willst du deine Ausbildung abbrechen und ungelernt anfangen zu arbeiten?

MfG

Hallo Xolophos,
es ist folgendermaßen:
Eine Ausbildung vorhanden. Die jetzige zweite Ausbildung angefangen, um sich evtl. umorientieren zu können, und das Geld ist auch besser als Hartz IV.
Aber man merkt, dass einem die Ausbildung nicht liegt und man mit dem Betrieb nicht klar kommt.
Jetzt ist die Frage, den geschicktesten Weg zu gehen, um einen Arbeitsplatz evtl. zu bekommen, in dem Fachbereich der ersten Ausbildung. Und wenn es doch nicht soooo schnell gehen sollte, man immer noch auf Sicherheit solange die Ausbildung machen kann, bis man eine Arbeitsstelle hat… So, dass ein möglichst reibungsloser Übergang stattfindet.

Gruß
Zick3