Paragraph 6a Zeitarbeit

Hallo

Wer kann mir erklären was die damit genau meinen. z.B bin ich 3 Monate im Betrieb davon jetzt 2 Wochen Krank

Jetzt kam von meiner Zeitarbeitsfirma folgender Brief

schreiben vom 10.01.2014 Das laut Paragraph 6a des IGZ Manteltarifvertrages Urlaub und Krankheitstage ab
den 01.11.2013 nicht mehr nach Stunden sondern nachdem Durchschnittstagessatz berechnet wird,

Klingt für mich als ob ich weniger Geld für meine 2 Wochen Krankheit bekomme ?!

Guten Tag,
vmtl. wird Dein Beitrag wegen Verstoß gegen FAQ 1129 gelöscht und deswegen darf ich Dir auch nicht direkt auf die Frage antworten, aber vielleicht bringt Dir das nachlesen des entsprechenden § im Tarifvertrag Klarheit…

Du findest ihn z. B. hier: http://www.timecon.de/downloads/tarifvertraege-igz.pdf
Auf Seite 36 wirst du fündig.

Gruß
MG