Paragraph bei Gewinnzusage

Hallo, ich habe von einer Firma eine Gewinnzusage über 42.000 € bekommen. In einer Fernsehsendung habe ich erfahren, daß solche Gewinne gegenüber der Firma einklagbar sind. Dass will ich jetzt auch machen. Wer kennt den Paragraphen auf den ich mich stützen kann und wie klage ich den Gewinn ein?
Vielen Dank für eine Antwort
Grüße Andrea

Ach herrieh, spar Dir die Mühe (und das Geld).
Die sitzen vielleicht irgendwo im Ausland, dann müsstest Du dort klagen. Und ich glaub nicht, dass eine Rechtschutzversicherung sowas überhaupt bezahlt.
Hack nicht weiter darauf rum und spekulier nicht mit dem Geld, das siehst Du eh nicht.

Grüße Netti

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Frag den Wiz
http://www.schott-lemmer.de/warnungen/gewinner.htm

Gruss vom Schorsch

Hallo Andrea!

Denk nicht mehr dran.
Ich habe auch einige solcher Briefe bekommen.
Man soll ganz dringend eine sauteure 0190er Nummer anrufen, um den Gewinn anzufordern. Warum muß ich einen Gewinn anfordern, den ich nie versucht habe zu gewinnen? Kann mich an keine Gewinnspielteilnahme erinnern.
Habe aber irgendwann mal einen Brief abgeschickt. Nach Österreich. War günstiger. Aber gewonnen hab ich nix.

Gruß Gerrit