Guten Tag,
wie heisst der paragraph der bei einem z.b. leitungswasserschaden eine ersatzunterkunft zusichert,wenn die eigene wohnung unbrauchbar ist
Guten Tag,
wie heisst der paragraph der bei einem z.b. leitungswasserschaden eine ersatzunterkunft zusichert,wenn die eigene wohnung unbrauchbar ist
§ 535 Abs. 1, Satz 1 und 2 BGB:
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Hallo,
Kann der Vermieter seine Verpflichtungen aus § 535 Abs.1 BGB nicht erfüllen, so kann ein Schadensersatzanspruch aus § 536a BGB Abs.1 entstehen, welcher - wenn nötig - die Kostenerstattung für die Ersatzunterbringung beinhaltet.
Link:
§ 535 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
§ 536a BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
Gruß
Joschi
Hallo,
wie heisst der paragraph der bei einem z.b.
leitungswasserschaden eine ersatzunterkunft zusichert,wenn die
eigene wohnung unbrauchbar ist
So einen speziellen § gibt es nicht.
Eine Ersatzunterkunft kann es auch nur geben, wenn der Aufenthalt in keinem Zimmer mehr gegeben wäre. Weil idR nicht alle Zimmer gleichzeitig betroffen wären kommt dies auch eher selten vor. Diese Leitungen trifft man selten im Zimmern an, weil sie eben meist in den Feuchträumen liegen.
Weiterhin könnte zunächst einmal der VM eine ausreichende Ersatzmögliczhkeit bieten.
Die Kosten übernimmt übrigens nur der VM, wenn der M diesen Schaden nicht zu vertreten hat.
vlg MC