Gibt es einen Paragraphen in dem Drinnsteht, dass ein 5-jähriger Junge für seinen Papa eine Bildzeitung kaufen darf? Ist das der Empfangsbote? Darf er das dann auch als Geschäftsunfähiger? Wie lautet der Paragrpah dafür?
ich habe eine Seite über Google gefunden, die besagt folgendes:
„Der Bote übermittelt eine fremde WE, auch ein Geschäftsunfähiger kann demnach als Bote handeln, der Stellvertreter muß jedoch nach § 165 mindestens beschränkt geschäftsfähig sein“
Gibt es dazu ein Paragraphen, das der Bote auch Geschäftsunfähig sein darf, bzw somit auch evtl. jünger als 7 Jahre alt?
Nein, eine solche Norm gibt es nicht. Darin liegt auch das Problem, denn wenn ein 5-Jähriger am Kiosk steht und eine BILD-Zeitung verlangt, dann gibt er in meinen Augen eher eine eigene Willenserklärung ab und ist somit Vertreter und nicht Bote.
BLOSS NICHT AUF DIESEN BEITRAG HÖREN! (Sorry, Levay)
Folgendes ist Fakt: Ein fünfjähriger kann selbstverständlich als Bote eine Bild-Zeitung kaufen gehen. Es kommt dann zwischen dem beauftragenden Elternteil und dem Zeitungsverkäufer ein Kaufvertrag zustande.
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BLOSS NICHT AUF DIESEN BEITRAG HÖREN! (Sorry, Levay)
Ach, das macht doch nix. Fraglich ist nur, ob du dir diesen Stil angesichts deiner bisherigen Beitäge leisten kannst… Du kennst ja das mit dem, der im Glashaus sitzt…
Ich stimme dir allerdings zu, dass man hier wohl doch eher davon ausgehen muss, dass es sich bei dem Kind in diesem Fall um einen Boten handelt, so dass es auf die Geschäftsfähigkeit nicht ankommt.
PS
Man sollte noch anmerken, dass - anders als du es suggerierst - das sooo selbstverständlich nicht ist. Würde der Vater dem Sohn nämlich nur die kleinste Entscheidungsfreiheit lassen („Kauf mir eine Zeitschrift!“), wäre der Sohn nur noch Vertreter - und schon würde etwas anderes gelten.
Folgendes ist Fakt: Ein fünfjähriger kann selbstverständlich
als Bote eine Bild-Zeitung kaufen gehen. Es kommt dann
zwischen dem beauftragenden Elternteil und dem
Zeitungsverkäufer ein Kaufvertrag zustande.
Schön, und Levay schrieb:
denn wenn ein 5-Jähriger am Kiosk steht und eine BILD-Zeitung
verlangt, dann gibt er in meinen Augen eher eine eigene
Willenserklärung ab und ist somit Vertreter und nicht Bote.
Und jetzt erklär doch mal bitte, was hieran falsch sein soll und im Widerspruch zu Deiner obigen Aussage steht.
Es ist schön, dass Du weist, dass ein Bote nicht geschäftsfähig sein muss, aber es wäre besser gelesen zu haben, dass Levay nicht von der Boteneigenschaft ausging.
Vielleicht sollte man sich mit Großbuchstaben einfach mal etwas zurück halten.