Diese Frage klingt sicherlich banal und ich hoffe, sie ist im richtigen Unterforum gestellt!
Wir haben vor, für unsere Abizeitung Texte über die Lehrer zu schreiben. Auch einen Text über unsere Wirtschaftslehre-Lehrerin. Dafür möchten wir einen „witzigen“ Text schreiben, nach dem Stil:
„Hiermit klagen wir Fr. … wegen … an“
zum Beispiel:
„Hiermit klagen wir Frau xyz wegen ihren alten Unterrichtsmaterialen aus den späten 80ern an“.
dazu bräuchten wir ein paar Paragraphen, die zu dem Thema passen würden. Gibt es z.B. nicht einen Paragraphen in irgend einem Gesetzbuch,der von der Erneuerung von Gegenständen spricht? (z.B. im Industriesektor- Erneuerung von Maschinen?)
Diese Frage klingt sicherlich banal und ich hoffe, sie ist im
richtigen Unterforum gestellt!
Wir haben vor, für unsere Abizeitung Texte über die Lehrer zu
schreiben. Auch einen Text über unsere
Wirtschaftslehre-Lehrerin. Dafür möchten wir einen „witzigen“
Text schreiben, nach dem Stil:
Ihr würdet euch damit doch nur selber witzig machen. Wieso wollt ihr eine Scheinargumentation aufbauen?
dazu bräuchten wir ein paar Paragraphen, die zu dem Thema
passen würden.
Wie wäre es mit dem Schulgesetz? Irgendwo wird dort sicher geregelt sein, inwiefern Schulmaterialien erneuert werden müssen. Solltet ihr diese Stelle nicht finden, könntet ihr auch mit dem Grundsätzen der Schule argumentieren.
Für Rheinlandpfalz (Aus welchem Bundesland kommst du?) habe ich zB gefunden:
(1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus dem Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten sowie aus dem Anspruch von Staat und Gesellschaft an Bürgerinnen und Bürger zur Wahrnehmung von Rechten und Übernahme von Pflichten hinreichend vorbereitet zu sein.
(aus http://rlp.juris.de/rlp/SchulG_RP_2004_P1.htm)
Mit veralteten Büchern kann ein Lehrer nicht hinreichend vorbereiten.
„Hiermit klagen wir Frau xyz wegen ihren alten
Unterrichtsmaterialen aus den späten 80ern an“.
Anklagen kann nur der Staatsanwalt; jedoch nicht wegen soetwas.
Besser könnte man es als
„Hiermit rügen wir Frau xyz in Hinblick auf ihre Unterrichtsmaterialen aus den späten 80ern, die dem Auftrag der Schule zu widerlaufen.“
Bitte, bitte lasst den Industriesektor aus eurer Argumentation raus. So ein unlustiger Witz bringt doch garnichts; eine ernst gemeinte Rüge vielleicht schon.
hier täte ich, mit WiWi-Zusammenhang, vorschlagen:
„…weil sie entgegen § 249 Abs 1 Satz 2 Nr. 1 HGB Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung ihres Lehrmaterials seit wenigstens fünfzehn Jahren nicht nur nicht auflöst oder verbraucht, sondern über diesen Zeitraum permanent neu bildet.“
Allerdings auch nicht „anklagen“, sondern vielleicht sowas wie „laden zur Anhörung“?
Diese Frage klingt sicherlich banal und ich hoffe, sie ist im
richtigen Unterforum gestellt!
Ihr würdet euch damit doch nur selber witzig machen. Wieso
wollt ihr eine Scheinargumentation aufbauen?
Wir haben schon bei anderen Lehrern angefangen, nach dem Stil ihrer Fächer zu schreiben. Z.B. dass wir unsere Chemielehrerin als „Katalysator“ beschrieben haben, ohne dessen Hilfe wir es nicht zu den Prüfungen geschafft hätten. So haben wir uns also überlegt, weil es sich eben anbieten würde, einige Paragraphen mit in ihren Text einzubinden, da sie sie sehr gerne in ihren Unterricht mit einbindet. (Außerdem nutzt sie die Rechte eines Konsumenten effizient und erzählt uns immer wieder, bei welcher Firma sie sich erfolgreich „beschwert“ hat, die sie „austricksen“ wollte.)
Bitte, bitte lasst den Industriesektor aus eurer Argumentation
raus. So ein unlustiger Witz bringt doch garnichts; eine ernst
gemeinte Rüge vielleicht schon.
allerdings möchten wir ja nicht eine ernste Rüge verteilen. In gewisser Weise strahlt unsere Lehrerin eben durch ihre uralten Unterrichtsmaterialien auch Charme aus. Zwar waren die Blätter sehr oft geflickt und durch die ständigen hinzugefügten Wörtern, doch so richtig geärgert hat uns das ja nicht- eher zum Schmunzeln gebracht Aber es stimmt- „hiermit klagen wir“ klingt auch ein wenig streng…