Beispielsweise ein Nachbar immer laut ist, z.T.andere Mieter
bedroht etc.
Wenn die Mietminderung seitens des/der Mieter(s) greift, ist
der Vermieter berechtigt, die entgangene Miete vom Verursacher
zurückzuholen.
= vertragswidriger Gebrauch, Störung des Hausfriedens, …
> Schadensersatz aufgrund BGB § 830 ff unerlaubte Handlung, evtl. sogar Straftatbestand > StGB § 241 Bedrohung, Kündigungsgrund BGB § 543, 569
bzgl. „immer laut“ kommt es ggfs. darauf an, was in Mietvertrag/Hausordnung vereinbart ist, ob gegen öffentliche Lärmschutzbestimmmungen verstossen wird
Das ist festgelegt. Aber wo. Weiß jemand den entsprechenden
Paragraphen??
§§ sind schön und gut, aber eher von geringem praktischen Nutzen, da das was die §§ sagen ja auch irgendwie eingefordert/geltend gemacht/durchgesetzt werden muss = Rechtsweg/Klage/Gericht/Urteil - und der kostet bzw. sehr sehr oft hapert’s ganz einfach an der Beweisbarkeit …