Hi!
Welche Paragraphen aus dem deutschen Ertragsteuerrecht fallen euch bei dem Oberbegriff „Kapitaleinkommensbesteuerung“ ein? Außer § 20 EStG! Um den Umfang zu kürzen: Paragraphen, die verfassungsrechtlich fragwürdig sind! § 8c KStG, § 4h EStG i. V. m. § 8a KStG usw.
Vielen Dank im Voraus.