Liebe Community,
beim Bearbeiten meiner Lehrunterlagen konnte ich im Gesetzestext nicht nachvollziehen, warum Umsätze aus einer Veräußerung eines (Teil-)Betriebes gem. §16 (1) Satz 1 Nr.1 EStG keine Gewerbesteuer nach sich ziehen. Mir ist schon klar, dass es sich hierbei um keine LAUFENDEN Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb handelt, doch in welchem Paragraphen ist die Nicht-Gewerbebesteuerung kodifiziert?
Vielen Dank für jegliche sachdienlichen Hinweise:wink:
Gruß
Josep